Gefährdungsbeurteilung: Heben und Tragen von Lasten
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Gefährdungsbeurteilung: Heben und Tragen von Lasten
- Gefährdungsbeurteilung
- Geltungsbereich
- Grundlagen
- Gefährdungen
- Beurteilung
- Schutzmaßnahmen
- Überwachung
- Notfall
- Prozessdokumentation
Einleitung
Das Heben und Tragen von Lasten birgt erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten. Diese Gefährdungsbeurteilung zielt darauf ab, mögliche Gefährdungen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um Verletzungen und langfristige gesundheitliche Schäden, insbesondere am Muskel-Skelett-System, zu vermeiden. Die Identifikation und Behebung von Gefährdungen sowie die Implementierung geeigneter Schutzmaßnahmen sind essenziell, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Eine Kombination aus organisatorischen, technischen und persönlichen Maßnahmen sowie regelmäßige Schulungen tragen dazu bei, die Belastung zu reduzieren und die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig zu schützen.
Rechtsgrundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 5: Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung.
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV): Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bei manuellen Lastenhandhabungen.
DGUV Regel 100-500 („Betreiben von Arbeitsmitteln“): Leitlinien für sicheres Heben und Tragen.
DIN EN 1005-2: Ergonomische Anforderungen an die manuelle Handhabung von Lasten.
Physische Belastungen:
Überbelastung der Wirbelsäule und der Gelenke durch hohe Lasten oder ungünstige Körperhaltungen.
Risiko für akute Verletzungen (z. B. Muskelzerrungen, Bandscheibenvorfälle).
Chronische Beschwerden (z. B. Rückenschmerzen, Arthrose).
Ungünstige Arbeitsbedingungen:
Enge Arbeitsbereiche erschweren ergonomisches Heben.
Unzureichender Platz für sichere Bewegungen.
Rutschige oder unebene Böden erhöhen das Sturzrisiko.
Lasteneigenschaften:
Unhandliche, instabile oder asymmetrische Lasten.
Lasten mit scharfen Kanten oder gefährlichen Substanzen (z. B. Gefahrstoffe).
Unklare Kennzeichnung des Gewichts.
Gewicht und Häufigkeit der Lasten
Richtwerte: Maximal 25 kg für Männer und 15 kg für Frauen bei gelegentlichem Heben unter günstigen Bedingungen.
Reduktion des Maximalgewichts bei häufiger Belastung, ungünstigen Haltungen oder erschwerenden Faktoren.
Organisatorische Maßnahmen
Arbeitsgestaltung: Reduktion manueller Lastenhandhabung durch den Einsatz von Hilfsmitteln (z. B. Hubwagen, Rollwagen, Kräne).
Aufteilung schwerer Lasten in kleinere Einheiten.
Rotation von Tätigkeiten, um einseitige Belastungen zu vermeiden.
Arbeitsplatzgestaltung:
Schaffung von ausreichend Platz und freier Wege.
Optimierung der Lagerhöhe (Lasten möglichst auf Hüft- oder Brusthöhe lagern).
Arbeitszeitregelungen:
Einführung von regelmäßigen Pausen zur Vermeidung von Überlastung.
Begrenzung der Anzahl schwerer Hebevorgänge pro Schicht.
Technische Maßnahmen
Hubwagen, elektrische Hebegeräte, höhenverstellbare Arbeitsflächen.
Rutschhemmende Bodenbeläge und klare Markierungen.
Überwachung und Kontrolle
Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen: Überprüfung der Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
Erfassung von Beschwerden: Dokumentation von Rückenschmerzen oder Verletzungen und deren Ursachenanalyse.
Evaluierung: Halbjährliche Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen und Anpassung bei Bedarf.