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Gefährdungsbeurteilung: Heben und Tragen von Lasten

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Gefährdungsbeurteilung: Heben und Tragen von Lasten

Einleitung

Das Heben und Tragen von Lasten birgt erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten. Diese Gefährdungsbeurteilung zielt darauf ab, mögliche Gefährdungen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um Verletzungen und langfristige gesundheitliche Schäden, insbesondere am Muskel-Skelett-System, zu vermeiden. Die Identifikation und Behebung von Gefährdungen sowie die Implementierung geeigneter Schutzmaßnahmen sind essenziell, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Eine Kombination aus organisatorischen, technischen und persönlichen Maßnahmen sowie regelmäßige Schulungen tragen dazu bei, die Belastung zu reduzieren und die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig zu schützen.

Diese Gefährdungsbeurteilung gilt für alle Tätigkeiten, bei denen Lasten manuell gehoben, getragen, gezogen oder geschoben werden. Sie betrifft alle Beschäftigten, die regelmäßig oder gelegentlich mit solchen Tätigkeiten betraut sind.

Rechtsgrundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 5: Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung.

  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV): Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bei manuellen Lastenhandhabungen.

  • DGUV Regel 100-500 („Betreiben von Arbeitsmitteln“): Leitlinien für sicheres Heben und Tragen.

  • DIN EN 1005-2: Ergonomische Anforderungen an die manuelle Handhabung von Lasten.

Physische Belastungen:

  • Überbelastung der Wirbelsäule und der Gelenke durch hohe Lasten oder ungünstige Körperhaltungen.

  • Risiko für akute Verletzungen (z. B. Muskelzerrungen, Bandscheibenvorfälle).

  • Chronische Beschwerden (z. B. Rückenschmerzen, Arthrose).

Ungünstige Arbeitsbedingungen:

  • Enge Arbeitsbereiche erschweren ergonomisches Heben.

  • Unzureichender Platz für sichere Bewegungen.

  • Rutschige oder unebene Böden erhöhen das Sturzrisiko.

Lasteneigenschaften:

  • Unhandliche, instabile oder asymmetrische Lasten.

  • Lasten mit scharfen Kanten oder gefährlichen Substanzen (z. B. Gefahrstoffe).

  • Unklare Kennzeichnung des Gewichts.

Umgebungsfaktoren:

  • Klimaeinflüsse: Hohe Temperaturen führen zu schneller Ermüdung.

  • Beleuchtung: Unzureichendes Licht erschwert das sichere Arbeiten.

  • Lärmpegel: Erhöhte Ablenkung durch Umgebungslärm.

Fehlende Schulung:

  • Unzureichende Kenntnisse über ergonomisches Heben und Tragen.

  • Fehlende Sensibilisierung für die Risiken und geeignete Schutzmaßnahmen.

Gewicht und Häufigkeit der Lasten

  • Richtwerte: Maximal 25 kg für Männer und 15 kg für Frauen bei gelegentlichem Heben unter günstigen Bedingungen.

  • Reduktion des Maximalgewichts bei häufiger Belastung, ungünstigen Haltungen oder erschwerenden Faktoren.

Arbeitsumgebung

  • Enge Gänge oder Hindernisse erhöhen das Risiko für Unfälle.

  • Rutschige Böden oder schlechte Beleuchtung begünstigen Stürze.

Individuelle Faktoren

  • Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen oder fehlender körperlicher Fitness sind besonders gefährdet.

  • Unerfahrene oder ungeschulte Mitarbeitende zeigen häufiger unsichere Bewegungsmuster.

Organisatorische Maßnahmen

  • Arbeitsgestaltung: Reduktion manueller Lastenhandhabung durch den Einsatz von Hilfsmitteln (z. B. Hubwagen, Rollwagen, Kräne).

  • Aufteilung schwerer Lasten in kleinere Einheiten.

  • Rotation von Tätigkeiten, um einseitige Belastungen zu vermeiden.

Arbeitsplatzgestaltung:

  • Schaffung von ausreichend Platz und freier Wege.

  • Optimierung der Lagerhöhe (Lasten möglichst auf Hüft- oder Brusthöhe lagern).

Arbeitszeitregelungen:

  • Einführung von regelmäßigen Pausen zur Vermeidung von Überlastung.

  • Begrenzung der Anzahl schwerer Hebevorgänge pro Schicht.

Technische Maßnahmen

  • Hubwagen, elektrische Hebegeräte, höhenverstellbare Arbeitsflächen.

  • Rutschhemmende Bodenbeläge und klare Markierungen.

Schulung und Unterweisung

  • Richtige Hebetechniken (z. B. in die Knie gehen, Lasten nah am Körper halten).

  • Vermeidung von Verdrehungen der Wirbelsäule.

  • Sensibilisierung für das Erkennen und Melden von Gefährdungen.

Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Bereitstellung von Handschuhen bei scharfen oder rutschigen Lasten.

  • Tragen von rutschfestem Schuhwerk.

  • Individuelle Beratung bei gesundheitlichen Einschränkungen.

Überwachung und Kontrolle

  • Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen: Überprüfung der Einhaltung der Schutzmaßnahmen.

  • Erfassung von Beschwerden: Dokumentation von Rückenschmerzen oder Verletzungen und deren Ursachenanalyse.

  • Evaluierung: Halbjährliche Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen und Anpassung bei Bedarf.

Notfallmanagement

  • Schulung der Mitarbeitenden in Erster Hilfe bei akuten Verletzungen (z. B. Rückenschmerzen, Verstauchungen).

  • Klare Notfallpläne für medizinische Hilfe bei Arbeitsunfällen.

Dokumentation

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die umgesetzten Maßnahmen und die Ergebnisse der regelmäßigen Überprüfungen werden dokumentiert und den Aufsichtsbehörden bei Bedarf vorgelegt.