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Sicherheitskoordinator Stufe 1

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Überblick zentraler Aufgaben und Rollen

Überblick zentraler Aufgaben und Rollen

Die Sicherheitskoordination auf Baustellen ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit und wird in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Sicherheitskoordinatoren der Stufe 1 sind für Planungs- und Baumaßnahmen mit geringen bis mittleren sicherheitstechnischen Anforderungen zuständig. Ihre Aufgaben erfordern spezifische Qualifikationen, die in den Bereichen Bauwesen, Arbeitsschutz und Koordinationskompetenz nachgewiesen werden müssen. Die Anforderungen an Sicherheitskoordinatoren der Stufe 1 sind speziell auf überschaubare Bauvorhaben zugeschnitten. Durch die Kombination von baufachlicher Qualifikation, arbeitsschutzfachlicher Erfahrung und Kenntnissen der Baustellenverordnung können sie die Sicherheit und Gesundheit auf der (kleinen) Baustelle gewährleisten. Damit sind sie ein essenzieller Bestandteil für die Umsetzung des Arbeitsschutzes im Bauwesen.

Anforderungen an Bauprojekte der Stufe 1

Planungs- und Baumaßnahmen

  • Geringe bis mittlere sicherheitstechnische Anforderungen: Es handelt sich um überschaubare Baustellen mit niedrigen Risiken.

  • Geringe organisatorische Anforderungen: Die Anzahl der beteiligten Gewerke und deren Koordination ist überschaubar.

  • Geringe baufachliche Anforderungen: Die Bauaufgaben sind weniger komplex und oft standardisiert.

  • Geringe Anzahl von Beschäftigten: Wenige Arbeitnehmer sind gleichzeitig vor Ort tätig.

  • Wenige Arbeitgeber: Es sind nur einzelne Arbeitgeber oder Unternehmen ohne Beschäftigte beteiligt.

Erforderliche baufachliche Ausbildung

  • Mindestens Geprüfter Polier, Meister oder Techniker: Diese Abschlüsse garantieren ein grundlegendes Verständnis für Bauprozesse, Materialien und bauliche Anforderungen.

Erforderliche

  • Nachweisbare Kenntnisse in Arbeitsschutzvorschriften: Der Sicherheitskoordinator muss die relevanten Regelungen für den Arbeitsschutz anwenden können, insbesondere auf Baustellen.

  • Erfahrung im Arbeitsschutz: Diese Kenntnisse können durch praktische Erfahrung auf Baustellen oder durch die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit nachgewiesen werden.

Notwendige

  • Mindestens 2 Jahre in Planung und/oder Ausführung: Die berufliche Erfahrung muss sich auf Bauvorhaben beziehen, bei denen sicherheitstechnische Maßnahmen geplant und umgesetzt wurden.

Spezielle

  • Kenntnisse der Baustellenverordnung (BaustellV): Der Sicherheitskoordinator muss die Anforderungen der Verordnung verstehen und umsetzen können.

  • Kenntnis der spezifischen Aufgaben: Diese umfassen u. a. die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) sowie die Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen zwischen den Gewerken.

Ein Sicherheitskoordinator Stufe 1 hat folgende Hauptaufgaben:

  • Identifikation von Gefahren: Beurteilung von Risiken auf der Baustelle.

  • Erstellung des SiGe-Plans: Planung der Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

  • Koordination der Gewerke: Sicherstellung, dass alle beteiligten Unternehmen die Sicherheitsvorgaben einhalten.

  • Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen: Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorgaben.

  • Dokumentation: Festhalten aller relevanten Maßnahmen und Kontrollen.

Qualifikation eines Sicherheitskoordinators der Stufe 1

  • Arbeitsschutzmaßnahmen effektiv geplant und umgesetzt werden,

  • Unfälle und Gefährdungen minimiert werden,

  • Rechtliche Vorgaben erfüllt werden, z. B. die BaustellV und das Arbeitsschutzgesetz.