Sicherheitskoordinator Stufe 1
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Anforderungen an Bauprojekte der Stufe 1
Planungs- und Baumaßnahmen
Geringe bis mittlere sicherheitstechnische Anforderungen: Es handelt sich um überschaubare Baustellen mit niedrigen Risiken.
Geringe organisatorische Anforderungen: Die Anzahl der beteiligten Gewerke und deren Koordination ist überschaubar.
Geringe baufachliche Anforderungen: Die Bauaufgaben sind weniger komplex und oft standardisiert.
Geringe Anzahl von Beschäftigten: Wenige Arbeitnehmer sind gleichzeitig vor Ort tätig.
Wenige Arbeitgeber: Es sind nur einzelne Arbeitgeber oder Unternehmen ohne Beschäftigte beteiligt.
Erforderliche baufachliche Ausbildung
Mindestens Geprüfter Polier, Meister oder Techniker: Diese Abschlüsse garantieren ein grundlegendes Verständnis für Bauprozesse, Materialien und bauliche Anforderungen.
Erforderliche
Nachweisbare Kenntnisse in Arbeitsschutzvorschriften: Der Sicherheitskoordinator muss die relevanten Regelungen für den Arbeitsschutz anwenden können, insbesondere auf Baustellen.
Erfahrung im Arbeitsschutz: Diese Kenntnisse können durch praktische Erfahrung auf Baustellen oder durch die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit nachgewiesen werden.
Notwendige
Mindestens 2 Jahre in Planung und/oder Ausführung: Die berufliche Erfahrung muss sich auf Bauvorhaben beziehen, bei denen sicherheitstechnische Maßnahmen geplant und umgesetzt wurden.
Spezielle
Kenntnisse der Baustellenverordnung (BaustellV): Der Sicherheitskoordinator muss die Anforderungen der Verordnung verstehen und umsetzen können.
Kenntnis der spezifischen Aufgaben: Diese umfassen u. a. die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) sowie die Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen zwischen den Gewerken.
Ein Sicherheitskoordinator Stufe 1 hat folgende Hauptaufgaben:
Identifikation von Gefahren: Beurteilung von Risiken auf der Baustelle.
Erstellung des SiGe-Plans: Planung der Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
Koordination der Gewerke: Sicherstellung, dass alle beteiligten Unternehmen die Sicherheitsvorgaben einhalten.
Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen: Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorgaben.
Dokumentation: Festhalten aller relevanten Maßnahmen und Kontrollen.