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Nutzerausbau für die Stabstelle Arbeitsschutz im Kontext eines GU-Vertrags

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Nutzerausbau für die Stabstelle Arbeitsschutz im Kontext eines GU-Vertrags

Nutzerausbau für die Stabstelle Arbeitsschutz im Kontext eines GU-Vertrags

Die Neuausschreibung eines Nutzerausbaus für die Stabstelle Arbeitsschutz im Kontext eines GU-Vertrags ist deutlich mehr als ein einfacher Büroausbau. Spezifische Anforderungen an Räumlichkeiten und Technik für Schulungen, Dokumentation, Lagerung von PSA und ggf. Mess-/Laborbereiche sind zu berücksichtigen. Rechtliche und normative Vorgaben (ArbSchG, DGUV-Regeln, Brandschutz, Datenschutz) müssen von Anfang an einfließen. Eine sorgfältige Leistungsbeschreibung mit klarer Abgrenzung, ob der GU die Leistungen als Nachtrag übernimmt oder ob ein separates Fachlos ausgeschrieben wird ist erforderlich. Zuverlässige technische Lösungen, Ergonomie, Brandschutz, Zutrittskontrolle und Datenschutz sind entscheidend, damit die Stabstelle Arbeitsschutz ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen kann.

Mit einer vorausschauenden Planung, klarer Kommunikation der Sicherheits- und Raumkonzepte sowie einer qualitätsorientierten Vergabe lässt sich ein funktionaler, sicherer und audit-konformer Arbeitsbereich für die Stabstelle Arbeitsschutz realisieren.

Hintergrund und Zielsetzung

Stabstelle Arbeitsschutz

  • In vielen Unternehmen – insbesondere in Industriebetrieben oder Konzernen – existiert eine Stabstelle, die sämtliche Themen des Arbeitsschutzes koordiniert und überwacht.

  • Zu den Aufgaben dieser Stabsstelle gehören u. a. Gefährdungsbeurteilungen, Erstellung und Pflege von Sicherheitskonzepten, Schulungen und Audits, Beratung der Geschäftsleitung sowie enge Zusammenarbeit mit Behörden oder Unfallversicherungsträgern.

Nutzerausbau im Kontext eines GU-Vertrags

  • Ein Generalunternehmer (GU) wurde üblicherweise bereits mit dem Gesamtbau oder Umbau eines Gebäudes beauftragt.

  • Der Nutzerausbau für die Stabstelle Arbeitsschutz kann über den Standard-Büroausbau hinausgehen, wenn beispielsweise Sicherheitslabore, Schulungs- und Prüfbereiche oder besondere Lagerräume (etwa für Gefahrstoffe, PSA-Vorrat) benötigt werden.

  • Eine Neuausschreibung ist dann erforderlich, wenn diese speziellen Anforderungen nicht Teil des ursprünglichen Leistungsumfangs sind oder nun erheblich erweitert bzw. angepasst werden müssen.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ergänzende Verordnungen

  • Das ArbSchG bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz; zusätzlich gelten zahlreiche Verordnungen (z. B. Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung).

  • Diese Vorschriften definieren Grundanforderungen an sichere Arbeitsplätze, Gefährdungsbeurteilung und Prävention.

echnische Regeln und Unfallverhütungsvorschriften

  • DGUV-Regeln und -Informationen (ehemals BGR/BGI), z. B. DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention).

  • Technische Regeln wie TRGS (bei Gefahrstoffen), TRBS (technische Arbeitsmittel) oder TRBS 1201 (Prüfungen) können Anforderungen an die Räumlichkeiten stellen.

Baurecht, Brandschutz, Datenschutz

  • Landesbauordnungen (LBO) mit Anforderungen an Flucht- und Rettungswege, Brandschutzkonzepte.

  • Gegebenenfalls Datenschutzvorgaben (z. B. DSGVO), wenn vertrauliche Unfall- oder Mitarbeiterdaten verarbeitet werden (z. B. Archiv der Unfallmeldungen).

Managementsysteme (z. B. ISO 45001)

  • Viele Unternehmen haben ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) nach ISO 45001, OHSAS 18001 oder vergleichbaren Normen.

  • Die Räumlichkeiten der Stabstelle Arbeitsschutz müssen i. d. R. so ausgestattet sein, dass sie Audits standhalten (Dokumentations- und Archivierungsanforderungen, Schulungsräumlichkeiten).

Bauliche Maßnahmen

  • Büro- und Besprechungsräume: Häufig offenes Layout oder abgetrennte Einzel- bzw. Gruppenbüros für konzentrierte Gefährdungsbeurteilungen, Erstellung von Unterlagen etc.

  • Archiv- und Lagerräume: Für PSA-Muster, Gefahrstoffproben, Sicherheitsdokumente, Handbücher, Trainingsmaterialien. Ggf. spezielle Anforderungen an Klima, Feuchtigkeit, Brandschutz.

  • Schulungsraum: Technik für Präsentationen, flexible Möblierung (Stuhlreihen, Tische), ggf. Übungsmaterial für Sicherheitsunterweisungen.

  • Labor- oder Prüfbereich (optional): Falls die Stabstelle selbst Messgeräte vorhält (z. B. für Lärm-, Staubmessungen), könnte ein kleiner Prüfraum eingerichtet werden.

Technische Installationen

  • Netzwerk- und IT-Infrastruktur: Sichere Server- und Datenleitung für Arbeitsschutzdatenbanken, E-Learning-Systeme, Dokumentationssoftware.

  • Beleuchtung: Ausreichende Beleuchtungsstärken (DIN EN 12464-1) in Schulungs- und Auswertungsbereichen.

  • Klima-/Lüftungsanlagen: Angemessene Luftqualität, ggf. separater Bereich für Gefahrstofflagerung mit Unterdruck/Absaugung.

Sicherheits- und Schutzmaßnahmen

  • Zutrittskontrollsystem (Transponder, Codekarten), um vertrauliche Dokumente und ggf. Gefahrstoffe abzusichern.

  • Brandmelde- und Löschanlagen: Je nach Lagermengen von Gefahrstoffen oder Unterlagen (Aktenschränke, Hochregale).

  • Ergonomische Gestaltung: Höhenverstellbare Schreibtische, ausreichend Platz für Prüf- und Messgeräte.

Möblierung und Ausstattung

  • Arbeitsplätze: Schreibtische, Bürostühle, Daten- und Stromanschlüsse für mehrere Monitore.

  • Besprechungs- und Seminartechnik: Whiteboards, Flipcharts, digitale Präsentationsgeräte.

  • Archivregale, eventuell verschließbar, Brandschutzeinstufung (F90-Schränke o. Ä.).

  • Lagertechnik (Regale mit Sicherungssystemen) für PSA- und Laborbedarf.

Vertragliche Ausgangslage

  • Im Rahmen des bestehenden GU-Vertrags könnte ein Standard-Büroausbau enthalten sein, aber die Besonderheiten der Stabstelle Arbeitsschutz (z. B. Schulungsraum, Labor, Lager für Gefahrstoffe) waren vielleicht nicht im Fokus.

  • Eine Neuausschreibung ermöglicht, die zusätzlichen Anforderungen definierter zu vergeben und spezialisierte Fachfirmen einzubinden.

Leistungsabgrenzung

  • Wer erbringt welche Leistungen? Klärung, ob das GU-Unternehmen selbst oder dessen Nachunternehmer den Spezialausbau ausführen kann (z. B. Labor-, Lagertechnik).

  • Evtl. separate Vergabe für Sondergewerke (z. B. Sicherheitsschränke, Absauganlagen).

Ausschreibungsstrategien

  • Nachtrag zum bestehenden GU-Vertrag: Wenn die Kompetenz vorhanden ist und es kostengünstig sowie terminschonend realisierbar ist.

  • Separates Fachlos: Spezialisierte Betriebe, die Erfahrung mit Arbeitsschutz- oder Laborausbau haben, erhalten eine eigene Ausschreibung. Der GU koordiniert als Hauptansprechpartner im Bauprojekt.

Bedarfsanalyse und Planung

  • Enge Abstimmung mit der Leitung der Stabstelle Arbeitsschutz, um alle funktionellen Anforderungen zu erfassen (z. B. benötigte Raumgröße, Lagerkapazitäten, Schulungstechnik).

  • Einbeziehung von Fachplanern: Architekten, TGA-Ingenieure, Spezialisten für Lager- und Sicherheitstechnik.

Erstellung der Ausschreibungsunterlagen

  • Leistungsbeschreibung: Umfasst Bau-, Elektro-, Lüftungs- sowie sicherheitstechnische Vorgaben und den gewünschten Ausbaustandard (z. B. Oberflächenqualität, Ergonomie).

  • Planunterlagen: Grundrisse, Schnitte, Detailzeichnungen für Klimaführung, Elektroverkabelung, Fluchtwege, Brandschutzeinrichtungen.

  • Besondere Vertragsbedingungen: Garantiefristen, Wartungsverträge für sicherheitstechnische Anlagen (Brandmelder, Zutrittskontrolle), Dokumentation.

Vergabeverfahren

  • Öffentliche Auftraggeber: Ausschreibung nach VOB/A oder UVgO, ggf. EU-weit.

  • Private Auftraggeber: Freiere Gestaltung, häufig aber standardisiertes Vorgehen (z. B. Einholung mehrerer Angebote, Bieterfragen, Angebotswertung nach Preis/Leistung).

Angebotsbewertung

  • Qualifikation und Referenzen: Bieter sollten Erfahrung im Bau spezieller Sicherheitseinrichtungen (Labore, Schulungsbereiche, Gefahrstofflager) nachweisen.

  • Preis vs. Funktionalität und Qualität: Da Arbeitsschutz besonders hohe Anforderungen an Sicherheit und Haltbarkeit stellt, ist eine reine Niedrigpreisstrategie oft ungeeignet.

  • Termintreue und Gewährleistung: Für die Gesamtfertigstellung sowie die Funktionsfähigkeit sicherheitskritischer Anlagen (z. B. Absaugungen, Alarmtechnik).

Zuschlag und Vertragsabschluss

  • Genaue Definition der Schnittstellen zum GU und anderen Gewerken (z. B. IT, Brandschutzplanung).

  • Sicherstellung, dass sämtliche Auflagen (Arbeitsschutz, Gefahrstofflagerung, baurechtlicher Brandschutz) vertraglich geregelt sind.

Koordination mit dem GU

  • Bauzeitenplan anpassen: Wann werden sicherheitsspezifische Installationen umgesetzt? Wie verlaufen Prüf- und Abnahmetermine?

  • Regelmäßige Projektbesprechungen mit allen Beteiligten (GU, TGA-Planer, Sicherheitsfachkräfte, Auftraggeber).

Besondere Anforderungen während der Bauphase

  • Sicherheits- und Hygienevorschriften: Werden während des Ausbaus Gefahrstoffe eingebaut oder gelagert? Mögliche Kontaminationen vermeiden.

  • Abstimmung mit externen Prüfinstanzen (z. B. Feuerwehr, Gewerbeaufsicht, BG) in frühen Phasen, um Abnahmen zu beschleunigen.

Abnahmen und Dokumentation

  • Bauliche Abnahme: Prüfen von Wänden, Türen, Fußböden, Lüftungs- und Elektroanlagen.

  • Sicherheitsabnahme: ggf. in Form von Sachverständigenprüfungen oder Durchsicht durch Fachkraft für Arbeitssicherheit.

  • Dokumentationspflicht: As-Built-Pläne, Wartungspläne, Sicherheitskonzept, Schulungsnachweise für bestimmte Anlagen.

Inbetriebnahme und Schulung

  • Einweisung der Mitarbeiter der Stabstelle in neue Technik (z. B. Zutrittskontrolle, Alarmierung, Lagertechnik).

  • Probeläufe von Schulungsszenarien (z. B. Evakuierungsübungen, Brandschutzübungen in eigenen Räumen).

Wartung, Service und Nachträge

  • Abschluss von Wartungsverträgen für sicherheitstechnische Anlagen (Brandmeldeanlage, Schließsysteme, Klimaanlagen).

  • Evtl. Anpassungen an neue Vorschriften oder geänderte Produktionsbedingungen (z. B. erhöhtes Gefahrstoffaufkommen, neue Arbeitsverfahren).

Hohe Sicherheitsansprüche

  • Da die Stabstelle Arbeitsschutz oft sensible Informationen (Unfallberichte, Gefährdungsbeurteilungen) handhabt und Labor- bzw. Prüfbereiche hat, sind Zutrittskontrolle und Datenschutz essenziell.

  • Gefahrstofflager oder PSA-Lager können spezifische Anforderungen an Brandschutz und Lagerklima mit sich bringen.

Ergonomie und Flexibilität

  • Arbeitsplätze sollten so ausgelegt sein, dass intensive Bildschirmarbeit, Analysen von Messdaten und spontane Team-Meetings zur Unfalluntersuchung ohne Umrüstungen möglich sind.

  • Schulungsbereiche mit modularer Möblierung ermöglichen verschiedene Lehr- und Trainingsformen.

Zeitplanung

  • Die Stabstelle Arbeitsschutz ist oft schon vor dem Umzug gefordert (Gefährdungsbeurteilungen, Umbauüberwachung). Ein reibungsloser und frühzeitiger Ausbau verhindert Verzögerungen im gesamten Projekt.

Nachweispflicht und Audits

  • Interne und externe Audits (z. B. ISO 45001) erfordern umfangreiche Dokumentation, sichere Archivierung von Unterlagen (Arbeitsunfall-Statistiken, Schulungsnachweise).

  • Entsprechende IT- und Archivlösungen sollten in die Planungen integriert werden.

Schnittstellen zu anderen Betriebseinheiten

  • Die Stabstelle Arbeitsschutz arbeitet eng mit Betriebsarzt, Werkschutz, Facility Management und HR-Abteilung zusammen.

  • Das räumliche Konzept sollte schnelle Kommunikation ermöglichen (z. B. Schulungsraum gemeinsam nutzbar mit Betriebsarzt, Hausmeister etc.).