Gefährdungen auf dem Betriebsgelände und im Straßenverkehr
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Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Vorschriften
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) und zum Schutz der Beschäftigten (§ 3 ArbSchG).
DGUV Vorschriften:
DGUV Vorschrift 1: Regelt allgemeine Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz.
DGUV Vorschrift 70: Bezieht sich speziell auf den sicheren Umgang mit Fahrzeugen.
Straßenverkehrsordnung (StVO):
Gilt im öffentlichen Straßenverkehr und dient auf dem Betriebsgelände als Orientierung.
Spezifische Vorschriften für das Betriebsgelände
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an Verkehrswege, Beleuchtung und Organisation auf dem Betriebsgelände (§ 3a und Anhang 1.8).
DGUV Regel 100-500 („Betreiben von Arbeitsmitteln“): Regelt den Betrieb von Flurförderzeugen und anderen Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände.
Menschliches Fehlverhalten
Ablenkung: Nutzung von Smartphones oder anderen Geräten während der Fahrt.
Übermüdung: Lange Fahrzeiten und fehlende Pausen führen zu verminderter Aufmerksamkeit.
Aggressives Fahrverhalten: Riskantes Überholen oder Drängeln erhöht das Unfallrisiko.
Alkohol und Drogen: Beeinträchtigen die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit.
Technische Mängel
Defekte Fahrzeuge: Mängel an Bremsen, Beleuchtung oder Reifen können zu Unfällen führen.
Assistenzsysteme: Fehlfunktionen moderner Fahrerassistenzsysteme können gefährliche Situationen verursachen.
Fahrzeugverkehr
Kollisionen zwischen Fahrzeugen: Unübersichtliche Verkehrswege oder mangelnde Organisation erhöhen das Risiko.
Kollisionen mit Fußgängern: Insbesondere in Ladezonen oder an Kreuzungen besteht eine hohe Gefährdung.
Rangieren und Rückwärtsfahren: Häufige Ursache für Unfälle, insbesondere bei Flurförderzeugen wie Gabelstaplern.
Fußgänger
Unachtsamkeit: Betreten von Fahrwegen ohne auf den Verkehr zu achten.
Sichtbarkeit: Fehlende Schutzkleidung, z. B. Warnwesten, erschwert die Erkennung durch Fahrer.
Infrastruktur und Organisation
Unzureichende Verkehrsführung: Fehlen klarer Wege oder Beschilderungen führt zu Missverständnissen.
Schlechte Fahrbahnbedingungen: Schäden an Fahrwegen oder fehlende Reinigung erhöhen die Unfallgefahr.
Überfüllung von Ladezonen: Chaos bei Be- und Entladevorgängen erhöht das Risiko von Zusammenstößen.
Technische Maßnahmen
Fahrzeuge: Regelmäßige Wartung und Inspektion aller Fahrzeuge, insbesondere Bremsen, Beleuchtung und Reifen.
Nachrüstung moderner Sicherheitssysteme wie Spurhalteassistenten, Notbremsassistenten und Abbiegeassistenten.
Infrastruktur:
Klare Markierungen für Verkehrs- und Fußgängerwege.
Einrichtung von Einbahnstraßensystemen und separaten Fahrspuren für unterschiedliche Fahrzeugarten.
Installation von Spiegeln, Kameras und Warnleuchten an unübersichtlichen Stellen.
Organisatorische Maßnahmen
Verkehrsorganisation: Erstellung eines Verkehrsleitplans für das Betriebsgelände.
Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen (z. B. 10 km/h).
Zeitliche Trennung von Be- und Entladevorgängen.
Gefährdungsbeurteilung:
Regelmäßige Analyse der Verkehrsrisiken gemäß ArbSchG und BetrSichV.
Dokumentation und Überprüfung der Maßnahmen.
Schulung und Sensibilisierung
Fahrerunterweisung: Regelmäßige Schulungen für Beschäftigte, die Fahrzeuge im Straßenverkehr oder auf dem Betriebsgelände nutzen.
Fahrsicherheitstrainings zur Vermeidung von Unfällen.
Besondere Vorteile eines umfassenden Sicherheitsmanagements
Unfallprävention: Reduktion von Personenschäden und Sachschäden.
Effizienzsteigerung: Geordnete Verkehrsführung erhöht die Produktivität.
Kostensenkung: Weniger Schäden und Ausfallzeiten senken die Betriebskosten.
Rechtssicherheit: Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und Vermeidung von Haftungsrisiken.
Mitarbeiterzufriedenheit: Ein sicheres Arbeitsumfeld fördert das Wohlbefinden und die Motivation der Beschäftigten.