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Elektriker

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Allgemeine Gefährdungen eines Elektrikers

Allgemeine Gefährdungen eines Elektrikers

Elektriker sind in ihrem Arbeitsalltag vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt, die von elektrischen, mechanischen und chemischen Risiken bis hin zu arbeitsorganisatorischen und psychischen Belastungen reichen. Um diese Gefährdungen zu minimieren, sind nicht nur präventive Maßnahmen erforderlich, sondern auch die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und Normen von zentraler Bedeutung. Die Arbeit als Elektriker birgt zahlreiche Gefährdungen, die durch gesetzliche Vorgaben und technische Normen reguliert werden. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung sowie die Einhaltung aller Schutzmaßnahmen sind unerlässlich, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen gleichermaßen Verantwortung für eine sichere und normkonforme Durchführung der Arbeiten.

Elektrische Gefährdungen

Elektrische Gefährdungen stellen die größte Gefahr für Elektriker dar. Gesetzliche und normative Grundlagen wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ regeln den sicheren Umgang mit Elektrizität.

Stromschlag:

  • Gefährdung durch direkten oder indirekten Kontakt mit spannungsführenden Teilen.

  • Gesetzliche Grundlage: § 4 ArbSchG fordert die Minimierung von Gefährdungen am Arbeitsplatz.

  • Normen: DIN VDE 0100-410 regelt Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, insbesondere Schutzerdung und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs).

Lichtbogenunfälle:

  • Entstehen durch Kurzschlüsse oder fehlerhafte Schaltungen.

  • Maßnahmen: Tragen von Lichtbogenschutzkleidung nach DIN EN 61482.

Überspannung und Blitzschutz:

  • Überspannungen können elektrische Anlagen beschädigen und Personen gefährden.

  • Normen: DIN EN 62305-3 beschreibt den Schutz gegen Blitzeinwirkungen.

Mechanische Risiken

Mechanische Risiken entstehen durch den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und durch Arbeiten in schwierigen Umgebungen. Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV) fordert regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln.

Sturz- und Absturzgefahr:

  • Arbeiten auf Leitern und Gerüsten erfordern Absturzsicherungen nach DGUV Regel 112-198.

  • Normen: DIN EN 131 für Leitern; TRBS 2121 für Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in der Höhe.

Quetschungen und Schnittverletzungen:

  • Ursachen: Unsachgemäßer Umgang mit Werkzeugen oder Bauteilen.

  • Schutzmaßnahmen: Verwendung von Schutzhandschuhen gemäß DIN EN 388.

Scharfe Kanten und Kabeltrassen:

  • Maßnahmen: Entgraten scharfer Kanten und Schutzabdeckungen.

Enge Räume:

  • Arbeiten in beengten Umgebungen wie Kabelschächten erfordern Maßnahmen nach DGUV Regel 113-004 („Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“).

Feuchte und nasse Bedingungen:

  • Gefährdung durch erhöhtes Risiko eines Stromschlags.

  • Normen: DIN VDE 0100-701 regelt Schutzmaßnahmen in feuchten Räumen.

Schlechte Beleuchtung:

  • Beleuchtungsanforderungen nach ASR A3.4, die für ausreichende Lichtverhältnisse sorgen.

Chemische und physikalische Gefährdungen

Elektriker können auch chemischen und physikalischen Risiken ausgesetzt sein, insbesondere bei Arbeiten in speziellen Industrieanlagen.

Chemische Stoffe:

  • Kontakt mit Lösemitteln, Isoliermaterialien oder Reinigungsmitteln.

  • Maßnahmen: Verwendung von chemikalienresistenter Schutzausrüstung nach DIN EN 374.

Staubbelastung:

  • Einatmen von Staub, insbesondere in Altanlagen.

  • Schutzmaßnahmen: Atemschutzmasken nach DIN EN 149.

Lärm:

  • Gefährdung durch Maschinenlärm.

  • Normen: Lärmschutz gemäß DIN EN ISO 11690.

Ergonomische und physische Belastungen

Elektriker arbeiten häufig in ungünstigen Positionen oder mit schwerem Werkzeug. Dies kann langfristig zu gesundheitlichen Schäden führen.

Zwangshaltungen:

  • Arbeiten über Kopf oder in gebückter Haltung belasten den Bewegungsapparat.

  • Anforderungen: Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Schwere Lasten:

  • Heben und Tragen schwerer Bauteile kann Rückenschäden verursachen.

  • Maßnahmen: Verwendung von Hebezeugen und Schulung nach Lastenhandhabungsverordnung.

Psychische und organisatorische Gefährdungen

Arbeitsdruck, komplexe Aufgaben und mangelnde Abstimmung mit anderen Gewerken können zu Fehlern und Unfällen führen.

Zeitdruck:

  • Gefährdung durch erhöhte Fehleranfälligkeit.

  • Anforderungen: § 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung, die auch psychische Belastungen einbezieht.

Koordinationsprobleme:

  • Arbeiten im Team oder parallel mit anderen Gewerken.

  • Maßnahmen: Klare Kommunikation und Planung gemäß DIN 69901 (Projektmanagement).

Brand- und Explosionsgefahr

Elektriker arbeiten häufig in Bereichen, in denen entzündliche Gase oder explosionsfähige Atmosphären vorhanden sind.

Brandgefahr:

  • Elektrische Funken können Brände auslösen.

  • Normen: DIN VDE 0105-100 fordert Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb elektrischer Anlagen.

Explosionsgefahr:

  • Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß ATEX-Richtlinien (2014/34/EU).

  • Normen: DIN EN 60079 für den Explosionsschutz.

Schutzausrüstung:

  • Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gemäß DGUV Regel 112-189.

  • Technische Schutzmaßnahmen: Einsatz von Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCDs) und Isolationsüberwachung.

  • Organisation: Regelmäßige Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 1.

  • Prüfungen: Wiederholungsprüfungen elektrischer Betriebsmittel gemäß DIN VDE 0701-0702.