Elektriker
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Elektrische Gefährdungen
Elektrische Gefährdungen stellen die größte Gefahr für Elektriker dar. Gesetzliche und normative Grundlagen wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ regeln den sicheren Umgang mit Elektrizität.
Stromschlag:
Gefährdung durch direkten oder indirekten Kontakt mit spannungsführenden Teilen.
Gesetzliche Grundlage: § 4 ArbSchG fordert die Minimierung von Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Normen: DIN VDE 0100-410 regelt Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, insbesondere Schutzerdung und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs).
Mechanische Risiken
Mechanische Risiken entstehen durch den Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und durch Arbeiten in schwierigen Umgebungen. Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV) fordert regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln.
Sturz- und Absturzgefahr:
Arbeiten auf Leitern und Gerüsten erfordern Absturzsicherungen nach DGUV Regel 112-198.
Normen: DIN EN 131 für Leitern; TRBS 2121 für Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in der Höhe.
Enge Räume:
Arbeiten in beengten Umgebungen wie Kabelschächten erfordern Maßnahmen nach DGUV Regel 113-004 („Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“).
Chemische und physikalische Gefährdungen
Elektriker können auch chemischen und physikalischen Risiken ausgesetzt sein, insbesondere bei Arbeiten in speziellen Industrieanlagen.
Chemische Stoffe:
Kontakt mit Lösemitteln, Isoliermaterialien oder Reinigungsmitteln.
Maßnahmen: Verwendung von chemikalienresistenter Schutzausrüstung nach DIN EN 374.
Ergonomische und physische Belastungen
Elektriker arbeiten häufig in ungünstigen Positionen oder mit schwerem Werkzeug. Dies kann langfristig zu gesundheitlichen Schäden führen.
Psychische und organisatorische Gefährdungen
Arbeitsdruck, komplexe Aufgaben und mangelnde Abstimmung mit anderen Gewerken können zu Fehlern und Unfällen führen.
Brand- und Explosionsgefahr
Elektriker arbeiten häufig in Bereichen, in denen entzündliche Gase oder explosionsfähige Atmosphären vorhanden sind.
Schutzausrüstung:
Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gemäß DGUV Regel 112-189.
Technische Schutzmaßnahmen: Einsatz von Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCDs) und Isolationsüberwachung.
Organisation: Regelmäßige Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 1.
Prüfungen: Wiederholungsprüfungen elektrischer Betriebsmittel gemäß DIN VDE 0701-0702.