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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Notsituationen durch Alleinarbeit im Kontext des Arbeitsschutzes

Facility Management: Arbeitsschutz » Gefährdungen » Typische Gefährdungen » Alleinarbeit

Notsituationen durch Alleinarbeit

Notsituationen durch Alleinarbeit

Alleinarbeit beschreibt Tätigkeiten, die außerhalb der Sicht- oder Rufweite anderer Personen ausgeführt werden. Diese Arbeitsform birgt besondere Risiken, da in Notsituationen wie Unfällen, plötzlichen Erkrankungen oder Gefahrensituationen keine unmittelbare Hilfe verfügbar ist. Der Arbeitsschutz hat daher die Aufgabe, diese Risiken zu minimieren und geeignete Maßnahmen zur Prävention und zum Umgang mit Notsituationen zu definieren. Alleinarbeit birgt spezifische Risiken, die durch geeignete technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen minimiert werden können. Arbeitgeber tragen eine besondere Verantwortung, Notsituationen vorzubeugen und schnelle Hilfe im Ernstfall zu gewährleisten. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, gut durchdachte Notfallkonzepte und regelmäßige Schulungen sind essenziell, um ein sicheres Arbeitsumfeld für Alleinarbeitende zu schaffen.

Definition von Alleinarbeit

Alleinarbeit:

  • Tätigkeiten, die eine Person ohne direkte Anwesenheit anderer ausführt.

  • Beispiele: Wartungsarbeiten in abgeschiedenen Anlagen.

  • Arbeiten in Lagerräumen, Maschinenräumen oder Schächten.

  • Tätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten (z. B. Nachtarbeit in Tankstellen).

Unfallrisiken

  • Stürze, Schnittverletzungen oder Quetschungen ohne direkte Möglichkeit, Hilfe zu rufen.

  • Arbeiten mit gefährlichen Maschinen oder chemischen Stoffen.

Medizinische Notfälle

  • Plötzliche Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Kreislaufzusammenbruch.

  • Mangelnde Möglichkeit, rechtzeitig ärztliche Hilfe zu alarmieren.

Gewalt und Übergriffe

  • Gefahr durch Übergriffe von Dritten, z. B. bei Kassierarbeiten in der Nacht.

Psychische Belastung

  • Isolation und Stress durch fehlenden sozialen Kontakt.

  • Erhöhte Konzentrationsanforderungen bei Tätigkeiten ohne Absicherung.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu ergreifen (§ 3 ArbSchG).

  • Gefährdungsbeurteilungen müssen spezifische Risiken der Alleinarbeit berücksichtigen (§ 5 ArbSchG).

DGUV Vorschriften

  • DGUV Regel 100-001 („Grundsätze der Prävention“): Besondere Schutzmaßnahmen für Alleinarbeitende.

  • DGUV Information 212-139 („Alleinarbeit – Sicher arbeiten“)

  • Stellt sicher, dass technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden.

Gefährdungsbeurteilung für Alleinarbeit

  • Tätigkeitsbezogene Gefährdungen: Handhabung gefährlicher Stoffe, Arbeiten in der Höhe oder Umgang mit Maschinen.

Arbeitsumgebung:

  • Isolation, unübersichtliche Räume oder Arbeiten in entlegenen Gebieten.

Individuelle Faktoren:

  • Gesundheitszustand, körperliche Fitness und psychische Belastbarkeit der Beschäftigten.

Technische Maßnahmen

  • Notrufsysteme: Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) oder tragbaren Notrufgeräten.

  • Automatische Alarme bei Bewegungs- oder Aktivitätsstillstand.

Kommunikationsmittel:

  • Bereitstellung von Mobiltelefonen oder Funkgeräten für den schnellen Kontakt.

  • Stabile Netzabdeckung sicherstellen.

Überwachungssysteme:

  • Einsatz von Kameras oder Sensoren zur Überwachung gefährdeter Bereiche.

Schulung und Unterweisung:

  • Sensibilisierung für Gefahren und Notfallmaßnahmen.

  • Einweisung in die Nutzung technischer Hilfsmittel (z. B. Notrufgeräte).

Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) entsprechend der Tätigkeit.

  • Schulung in Erster Hilfe, um im Notfall selbstständig reagieren zu können.

Notfallpläne

  • Erstellung von Notfallplänen für alle potenziellen Gefährdungen.

  • Klare Anweisungen, wie in verschiedenen Notsituationen vorzugehen ist.

  • Zugänglichkeit der Notfallpläne für alle betroffenen Mitarbeitenden.

Erstellung von Notfallplänen für alle potenziellen Gefährdungen.

  • Festlegung von Maßnahmen zur Alarmierung von Rettungskräften.

  • Organisation von Rettungsketten, insbesondere bei Arbeiten in schwer zugänglichen Bereichen.

  • Ansprechpartner und Notfallnummern sichtbar und zugänglich bereitstellen.

Übungen und Simulationen

  • Regelmäßige Durchführung von Notfallübungen, um die Reaktionsfähigkeit zu verbessern.

  • Evaluation der Übungen, um Schwachstellen im Notfallmanagement zu identifizieren.

Vorteile sicher gestalteter Alleinarbeitsplätze

  • Erhöhte Sicherheit: Minimierung der Unfall- und Verletzungsgefahr.

  • Rechtssicherheit: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Vermeidung von Haftungsrisiken.

  • Psychische Entlastung: Reduzierung von Stress und Isolation durch organisatorische Maßnahmen.

  • Verbesserte Effizienz: Sicheres Arbeiten steigert die Produktivität und das Vertrauen der Mitarbeitenden.

Herausforderung: Technische Ausfälle

  • Lösung: Regelmäßige Wartung und Prüfung der Notrufsysteme.

Herausforderung: Unvorhergesehene Notsituationen

  • Lösung: Regelmäßige Schulungen und Anpassung der Notfallpläne.

Herausforderung: Hohe Kosten

  • Lösung: Priorisierung gefährdeter Arbeitsbereiche und Nutzung kosteneffizienter Lösungen wie Kontrollanrufen.