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Die jährlich notwendige Sicherheitsunterweisung

Facility Management: Arbeitsschutz » Strategie » Wirtschaftlicher Erfolg » Jährliche Unterweisung

Bedeutung, rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung

Bedeutung, rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung

Die jährlich durchzuführende Sicherheitsunterweisung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, die sicherstellt, dass alle Beschäftigten über die Risiken ihrer Tätigkeiten sowie über die notwendigen Schutzmaßnahmen informiert sind. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzmanagements und trägt wesentlich dazu bei, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu sichern. In diesem ausführlichen Überblick werden die rechtlichen Grundlagen, die relevanten Normen sowie die Inhalte und die praktische Durchführung der Sicherheitsunterweisung dargelegt. Eine gewissenhafte Planung, Durchführung und Dokumentation ist unerlässlich, um die Anforderungen von Gesetz und Normen zu erfüllen und die Sicherheit im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern.

Rechtliche Grundlagen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Gemäß § 12 ArbSchG müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten regelmäßig und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen.

  • Ziel ist es, die Beschäftigten in die Lage zu versetzen, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und durch ihr Verhalten Risiken zu minimieren.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Nach § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten.

  • Unterweisungen sind vor der erstmaligen Benutzung und bei Änderungen der Arbeitsbedingungen erforderlich.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen laut GefStoffV vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden.

  • Inhalte umfassen den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, die Verwendung von Schutzmaßnahmen und das Verhalten im Notfall.

DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)

  • Die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) schreibt mindestens eine jährliche Unterweisung für alle Mitarbeitenden vor.

  • Dies gilt auch für spezielle Anforderungen, etwa den Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) oder Arbeiten an gefährlichen Maschinen.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Hier werden Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen und -räumen definiert.

  • Unterweisungen tragen dazu bei, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

ISO 45001

  • Diese Norm legt die Anforderungen an Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit fest.

  • Sie fordert, dass alle Beschäftigten regelmäßig geschult und in die Sicherheitsprozesse eingebunden werden.

SCC (Sicherheits-Certifikat-Contraktoren)

  • Der SCC-Standard richtet sich speziell an Unternehmen, die als Fremdfirmen tätig sind, und definiert umfangreiche Anforderungen an die Sicherheitsunterweisung.

DIN EN 13549

  • Diese Norm ist relevant für Qualitätsmanagement im Dienstleistungssektor und umfasst auch Aspekte der Arbeitssicherheit.

Allgemeine Sicherheitsprinzipien

  • Einführung in die Philosophie der Arbeitssicherheit: "Alle Unfälle sind vermeidbar."

  • Erklärung von Sicherheitsregeln wie dem Verbot, unsichere Anweisungen zu befolgen.

Gefährdungsbeurteilungen

  • Erläuterung der Gefährdungsbeurteilung für spezifische Arbeitsplätze und Tätigkeiten.

  • Beispiele: Gefahren durch elektrische Geräte, chemische Stoffe oder Arbeiten in der Höhe.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Schulung über Auswahl, Verwendung und Pflege der PSA.

  • Beispiele: Schutzhelme, Handschuhe, Gehörschutz, Atemschutzgeräte.

Verhalten bei Unfällen und Notfällen

  • Meldepflichten bei Arbeitsunfällen (z. B. Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft).

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen und Kontakt zu Ersthelfern.

Spezifische Gefährdungen

  • Umgang mit Gefahrstoffen, inklusive Schutzmaßnahmen wie Hautschutz und Belüftung.

  • Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren.

  • Alkohol- und Drogenverbot am Arbeitsplatz.

Sicherheitskennzeichen

  • Erklärung der Sicherheitskennzeichen wie Rettungszeichen, Warnzeichen oder Verbotszeichen.

Zeitpunkt der Unterweisung

  • Vor Aufnahme der Tätigkeit (z. B. für neue Mitarbeitende).

  • Mindestens einmal jährlich für alle Beschäftigten.

  • Zusätzliche Unterweisungen bei Änderungen der Arbeitsbedingungen oder nach Arbeitsunfällen.

Methoden der Unterweisung

  • Präsenzveranstaltungen mit Vorträgen und Demonstrationen.

  • E-Learning-Module für flexible Durchführung.

  • Praktische Übungen, um das Gelernte anzuwenden.

Dokumentation

  • Protokoll mit Datum, Ort, Thema und Teilnehmenden.

  • Unterschrift der unterwiesenen Mitarbeitenden als Nachweis.

Verantwortlichkeiten

  • Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung.

  • Unterstützung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Eine gut strukturierte und regelmäßig durchgeführte Sicherheitsunterweisung bietet zahlreiche Vorteile:

  • Reduzierung von Arbeitsunfällen: Mitarbeitende sind besser auf Gefahren vorbereitet und handeln sicherer.

  • Rechtskonformität: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben schützt vor Sanktionen und Haftungsrisiken.

  • Verbesserung der Unternehmenskultur: Ein bewusster Umgang mit Sicherheit stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden.

  • Effizienzsteigerung: Weniger Unfälle bedeuten weniger Ausfallzeiten und eine höhere Produktivität.