Zum Inhalt springen

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Qualifizierungswege im Arbeitsschutz

Facility Management: Arbeitsschutz » Strategie » Qualifizierungswege

Qualifizierungswege im Arbeitsschutz

Qualifizierungswege im Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz ist ein zentraler Bestandteil eines jeden Unternehmens und hat das Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es vielfältige Qualifikationen und Weiterbildungen, die Mitarbeitende sowie Führungskräfte absolvieren können. Die Qualifikationen reichen von grundlegenden Unterweisungen bis hin zu spezialisierten Ausbildungen, welche befähigen, Verantwortung in sicherheitstechnischen und organisatorischen Belangen zu übernehmen.

Die Qualifizierung im Bereich Arbeitsschutz ist vielfältig und bietet für Unternehmen wie auch für Mitarbeitende zahlreiche Vorteile: von der Verringerung von Unfallrisiken und Haftungsfragen bis hin zur Steigerung der Unternehmenskultur und dem persönlichen Karriereschub. Die Bandbreite reicht von kurzen Schulungen für Sicherheitsbeauftragte oder Ersthelfer bis zu umfangreichen Ausbildungen wie zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Entscheidung, welche Qualifikation benötigt wird, hängt dabei immer von den konkreten Anforderungen des Betriebs und den gesetzlichen Vorgaben ab. Wer in Arbeitsschutz investiert, investiert zugleich in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und die Gesundheit seiner Beschäftigten. Eine gut geplante und nachhaltig organisierte Arbeitsschutzqualifikation ist somit ein Schlüssel zu sicherem, effektivem und effizienten Arbeiten.

Gezielte Qualifizierungswege im Arbeitsschutz

Wichtige Gesetze und Vorschriften

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Regelt die grundsätzlichen Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.

  • DGUV Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung): Legen branchenspezifische oder themenspezifische Richtlinien fest (z. B. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Legt Anforderungen an Arbeitsräume, Sanitäranlagen, Fluchtwege etc. fest.

Grundbegriffe in der Arbeitsschutzorganisation

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa oder Sifa): Qualifizierte Person, die Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsschutzes berät.

  • Betriebsarzt: Mediziner mit arbeitsmedizinischer Zusatzqualifikation, sorgt für präventivmedizinische Betreuung der Beschäftigten.

  • Sicherheitsbeauftragte: Geschulte Mitarbeitende, die die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen und auf Sicherheitsmängel hinweisen.

  • Beauftragte Personen (bspw. Brandschutzbeauftragte, Gefahrgutbeauftragte): Spezialisten für bestimmte Fachgebiete im Arbeitsschutz.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) - Befähigung/Ausbildung:

  • Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit durchläuft eine fundierte Ausbildung, die in der Regel aus mehreren Präsenzphasen und Praxisphasen besteht.

  • Zulassungsvoraussetzung ist meist eine technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung bzw. ein Studium in einem entsprechenden Feld (z. B. Ingenieurwesen, Technikerschule, Meisterbrief).

  • Die Ausbildung erfolgt über zugelassene Bildungsträger (z. B. Berufsgenossenschaften, private Bildungszentren).

Berechtigungen:

  • Beratung der Unternehmensleitung in allen Fragen des Arbeitsschutzes (Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung etc.).

  • Begleitung von betrieblichen Prüfungen, Behördenkontrollen und Audits.

  • Mitwirkung bei Erstellung und Umsetzung von Arbeitsschutzkonzepten.

Aufwand:

  • Dauer: Mehrere Module über ca. 1–2 Jahre verteilt (Berufsbegleitend).

  • Kosten: Je nach Bildungsträger zwischen ca. 6.000 und 10.000 Euro (oder mehr).

  • Zeitaufwand: Kombination aus Präsenzunterricht, Selbststudium und betrieblicher Praxisarbeit.

Nutzen für Unternehmen und Mitarbeitende:

  • Hohe Expertise im Haus: Reduzierung von Unfällen, Haftungsrisiken und Ausfallzeiten.

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Unternehmen minimieren Bußgelder und Imageschäden.

  • Karriereperspektive: Eine begehrte Qualifikation, da Arbeitsschutzexperten in nahezu jeder Branche gefragt sind.

Sicherheitsbeauftragte/r - Befähigung/Ausbildung:

  • Meist interne Weiterbildung durch die Berufsgenossenschaft oder externe Schulungsanbieter.

  • Keine formale Berufsausbildung oder akademischer Abschluss notwendig.

  • Die Schulung umfasst Grundlagen des Arbeitsschutzes, Erkennen von Gefahrenquellen, Kommunikation von Sicherheitsthemen.

Berechtigungen:

  • Mitarbeitende unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit, haben jedoch keine Weisungsbefugnis.

  • Übernahme von Kontroll- und Meldeaufgaben: Sie identifizieren Mängel, dokumentieren diese und schlagen Verbesserungen vor.

Aufwand:

  • Dauer: In der Regel ein- bis mehrtägige Seminare, ggf. regelmäßige Auffrischungen.

  • Kosten: Pro Person häufig im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich (z. B. 300–1.000 Euro, abhängig vom Anbieter und Umfang).

Nutzen:

  • Stärkung der Sicherheitskultur im Unternehmen: „Augen und Ohren“ für die SiFa im betrieblichen Alltag.

  • Persönliches Engagement in einer sinnvollen Aufgabe, die Wertschätzung im Team fördert.

  • Schnell umsetzbar, da die Schulungen relativ kurz und kostengünstig sind.

Brandschutzbeauftragte/r -Befähigung/Ausbildung:

  • Nach den Vorgaben der DGUV und weiterer Regelwerke (z. B. vfdb-Richtlinien) ausgerichtete Lehrgänge.

  • Vorausgesetzt wird eine gewisse berufliche Qualifikation oder Berufserfahrung.

Berechtigungen:

  • Zuständig für die Organisation des betrieblichen Brandschutzes (z. B. Erstellung von Brandschutzordnungen).

  • Schult Mitarbeitende, plant Feuerwehreinsätze, unterstützt bei Brandschutzbegehungen und behördlichen Terminen.

Aufwand:

  • Dauer: Ca. 64–96 Unterrichtseinheiten (abhängig vom Lehrgang).

  • Kosten: Typischerweise 1.500–3.000 Euro.

  • Zeitaufwand: Präsenzlehrgang, häufig modular.

Nutzen:

  • Rechtssichere Erfüllung gesetzlicher Brandschutzvorschriften (Vermeidung von Bußgeldern).

  • Minimierung des Brandrisikos und möglicher Sach- und Personenschäden.

  • Erhöhte Sensibilität im Team für den Umgang mit Feuer- und Gefahrenquellen.

Befähigung/Ausbildung:

  • Ersthelfende absolvieren einen Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten), der regelmäßig aufgefrischt werden muss (alle 2 Jahre).

  • Aufbauend kann eine umfassendere Qualifizierung im „Betrieblichen Gesundheitsmanagement“ (BGM) erfolgen.

Berechtigungen:

  • Ersthelfende sind befugt, im Notfall Erste Hilfe zu leisten.

  • Mitarbeitende im BGM können Programme zur Förderung der Gesundheit initiieren (Ergonomie, Ernährung, Stressprävention).

Aufwand:

  • Dauer (Ersthelfer): 1–2 Tage.

  • Kosten: Werden häufig von Unfallversicherungsträgern übernommen. BGM-Weiterbildungen kosten je nach Umfang mehrere Hundert bis Tausend Euro.

Nutzen:

  • Schnelle und kompetente Hilfe im Notfall reduziert Ausfallzeiten und Folgeschäden.

  • BGM steigert das Gesundheitsniveau, motiviert Mitarbeitende und kann langfristig Krankheitsausfälle senken.

Befähigung/Ausbildung:

  • Nach Betriebssicherheitsverordnung müssen bestimmte Arbeitsmittel (z. B. Leitern, elektrische Anlagen, Kräne) regelmäßig durch eine „Befähigte Person“ geprüft werden.

  • Voraussetzungen: Fachliche Ausbildung (z. B. Techniker, Meister, Ingenieur), Berufserfahrung und spezielle Fortbildung (z. B. DGUV- oder VDI-Richtlinien).

Berechtigungen:

  • Durchführung und Dokumentation von Prüfungen, Erteilung von Prüfsiegeln.

  • Entscheidungsbefugnis, ob Arbeitsmittel weiter in Betrieb bleiben darf oder gesperrt wird.

Aufwand:

  • Dauer: Abhängig vom Anwendungsbereich (z. B. Krane, Flurförderzeuge, elektrische Anlagen). Oft mehrtägige Lehrgänge.

  • Kosten: Zwischen wenigen Hundert und mehreren Tausend Euro, je nach Umfang.

Nutzen:

  • Vermeidung von Unfällen durch fehlerhafte Arbeitsmittel.

  • Kürzere Ausfallzeiten, da regelmäßige Prüfungen Mängel frühzeitig erkennen.

  • Rechtssicherheit, weil Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben sind.

Weitere spezifische Qualifizierungen

  • SCC-Zertifizierung (Safety Certificate Contractors): Besonders in der Industrie und auf Baustellen verbreitet, Nachweis sicherheitsrelevanter Kenntnisse.

  • SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator): Koordinator nach Baustellenverordnung (BaustellV).

  • Gefahrgutbeauftragte/r: Für den sicheren Transport und Umgang mit Gefahrstoffen.

  • Ladungssicherungs-Schulungen: Wichtiger Bereich im Transportwesen.

Zeitlicher und finanzieller Aufwand im Überblick

Qualifizierung

Dauer

Kosten

Wiederholung/Auffrischung

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

1–2 Jahre (berufsbegleitend)

6.000–10.000 € (oder mehr)

Regelmäßige Fortbildung laut VSG & DGUV

Sicherheitsbeauftragte/r

1–5 Tage (ggf. modulare Schulung)

300–1.000 €

Auffrischung empfohlen (alle 2–3 Jahre)

Brandschutzbeauftragte/r

64–96 UE (mehrtägig bis modular)

1.500–3.000 €

Regelmäßige Fortbildung, alle 3–5 Jahre

Ersthelfer

9 UE (1 Tag)

Oft von BG übernommen

Alle 2 Jahre Pflicht zur Auffrischung

Befähigte Person (versch. Bereiche)

Mehrtägige Schulungen

Hundert(e) bis Tausend €

Je nach Vorschrift (z. B. jährliche Updates)

UE = Unterrichtseinheiten (i. d. R. 45 Minuten pro Einheit)

Reduzierung von Unfall- und Gesundheitsrisiken

  • Qualifiziertes Personal erkennt Risiken schneller und kann frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen.

  • Eine niedrige Unfallquote senkt Fehlzeiten und verhindert potenzielle Haftungs- sowie Reputationsschäden.

Rechtssicherheit

  • Gesetzliche Vorschriften verlangen häufig die Anwesenheit bestimmter Fachkräfte (z. B. SiFa, Brandschutzbeauftragte).

  • Richtig durchgeführte Prüfungen und Dokumentationen vermeiden Bußgelder.

Stärkung der Unternehmenskultur

  • Mitarbeitende, die sich weiterbilden, fühlen sich wertgeschätzt.

  • Ein proaktiver Arbeitsschutz steigert das Vertrauen und fördert eine Kultur der Sicherheit und Gesundheit.

Effizienzsteigerung und Kostenersparnis

  • Vorbeugung von Schäden, Unfällen und Ausfallzeiten wirkt sich direkt auf die Betriebskosten aus.

  • Zertifizierungen (z. B. SCC) können im Wettbewerb Vorteile bringen und Projekte sichern.

Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten

  • Arbeitsschutzqualifikationen sind branchenübergreifend anerkannt und erhöhen die Einsatzmöglichkeiten.

  • Zusätzliche Verantwortung kann langfristig zu einer Leitungsfunktion im Unternehmen führen.

Analyse der betrieblichen Risiken:

  • Vorab klären: Welche Gefährdungen liegen im Betrieb vor? Welche gesetzlichen Vorgaben gelten?

  • Darauf basierend festlegen, welche Qualifikationen unbedingt benötigt werden (z. B. Pflicht eines Brandschutzbeauftragten, Fachkraft für Arbeitssicherheit).

Koordination von Schulungen:

  • Oft lohnt es sich, Schulungen modular oder blockweise durchzuführen, um Ausfallzeiten zu minimieren.

  • Bei mehreren Standorten: Synergieeffekte durch zentrale Termine oder Inhouse-Seminare.

Regelmäßige Auffrischungen und Fortbildungen:

  • Gesetzliche Vorschriften ändern sich, Technologien entwickeln sich weiter.

  • Kontinuierliche Fortbildung stellt sicher, dass Wissen aktuell bleibt.

Externe vs. interne Lösung:

  • Kleinere Betriebe können externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder andere Beauftragte hinzuziehen.

  • Größere Unternehmen profitieren von internen, festangestellten Expertise-Trägern.

Fördermöglichkeiten nutzen:

  • Teilweise übernehmen Unfallversicherungsträger (BGs) Kosten für bestimmte Schulungen.

  • Weitere Möglichkeiten: Förderprogramme der Arbeitsagentur, Länderinitiativen oder EU-Projekte.

Dokumentation und Nachweisführung:

  • Jede Ausbildung und Auffrischung muss sorgfältig dokumentiert werden.

  • Bei Kontrollen durch Behörden oder Berufsgenossenschaften ist ein strukturierter Nachweis entscheidend.