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Verantwortung im Arbeitsschutz

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Verantwortung im Arbeitsschutz – Überblick und zentrale Aspekte

Verantwortung im Arbeitsschutz – Überblick und zentrale Aspekte

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt in erster Linie beim Unternehmer bzw. bei der Unternehmensleitung. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in weiteren Vorschriften (z. B. DGUV-Vorschriften, Betriebssicherheitsverordnung) klar geregelt. Auch wenn Aufgaben an qualifizierte Mitarbeitende oder externe Spezialisten delegiert werden, bleiben die Unternehmer*innen in der Pflicht, Entscheidungen zu treffen, die Einhaltung aller Rechtsvorschriften zu gewährleisten und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überwachen. Ein strukturiertes Vorgehen – von der Gefährdungsbeurteilung über die Schulung der Beschäftigten bis hin zur konsequenten Kontrolle – schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern trägt maßgeblich zur Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten bei. Eine aktive und transparente Kommunikation, kombiniert mit klaren Verantwortlichkeiten, legt den Grundstein für eine nachhaltige Sicherheitskultur im Unternehmen.

Klare Zuständigkeiten für sicheren Betrieb schaffen

Unternehmerische Hauptverantwortung

  • Zentrale Pflicht: Als Unternehmer*in sind Sie letztendlich für den Schutz der Beschäftigten verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie die erforderlichen Entscheidungen treffen müssen, um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, und die Ergebnisse dieser Entscheidungen kontrollieren.

  • Kontrolle und Überwachung: Neben der Entscheidung über konkrete Maßnahmen gehört es zu Ihren Aufgaben, regelmäßig zu prüfen, ob die umgesetzten Maßnahmen wirksam sind und den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

  • Merke: Selbst wenn Sie bestimmte Pflichten und Aufgaben delegieren, behalten Sie dennoch immer die Gesamtverantwortung.

Delegation von Aufgaben:

  • Bestimmte Aufgaben (z. B. Durchführung von Unterweisungen, Sicherstellung der Maschinenprüfung) können auf fachkundige Personen übertragen werden.

Formelle Beauftragung:

  • Schriftliche Fixierung: Um Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen, sollte die Übertragung einer Verantwortung unbedingt in schriftlicher Form erfolgen (z. B. in einer Stellenbeschreibung, Beauftragungsurkunde).

  • Kompetenz und Weisungsbefugnis: Die beauftragte Person muss zuverlässig, fachkundig (geschult/qualifiziert) und in der Lage sein, die übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen. Zudem benötigt sie die notwendige Weisungsbefugnis und ein ausreichendes Budget (Etat), um Maßnahmen umsetzen zu können.

Interne und externe Beratung:

  • Die Unternehmensleitung erhält Unterstützung von: Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Betriebsärztin oder -arzt

  • Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer*innen, ggf. Laserschutzbeauftragte u. a.

Externe Partner:

  • Berufsgenossenschaft (BG): branchenspezifische Beratung, Schulungsangebote

  • Amt für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt: Überwachung und Beratung

  • Kammer oder Innung: branchenspezifische Informationen und Netzwerke

Organisatorische Umsetzung:

Es ist essenziell, eine klare Struktur für den Arbeitsschutz zu definieren: Wer prüft welche Maschinen? Wer schult die Beschäftigten? Wie werden Arbeitsunfälle dokumentiert und analysiert?

Einhaltung der Rechtsvorschriften und Überwachung

  • Rechtskonforme Umsetzung: Unternehmer*innen müssen sicherstellen, dass alle einschlägigen Vorschriften beachtet werden (z. B. ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, DGUV-Vorschriften).

  • Regelmäßige Kontrolle: Interne Audits oder Sicherheitsbegehungen helfen, den aktuellen Status der Arbeitsschutzmaßnahmen zu erfassen.

  • Überwachung übertragener Aufgaben: Wer Aufgaben an Dritte delegiert hat, muss deren Erfüllung nachhalten und gegebenenfalls anpassen oder korrigieren.

  • Zentrales Instrument: Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament für wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen. Auf ihrer Basis werden alle Gefährdungen systematisch ermittelt und bewertet (z. B. physische, chemische, biologische und psychische Belastungen).

  • Kontinuierliche Aktualisierung: Bei Änderungen (neue Maschinen, Arbeitsverfahren, Baustellen, Homeoffice-Regelungen etc.) ist die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und ggf. anzupassen.

  • Festgestellte Maßnahmen müssen umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit kontrolliert werden.

Information, Kommunikation und Qualifikation der Beschäftigten

  • Schulungen und Unterweisungen: Verpflichtende Unterweisungen (mindestens jährlich) und bei Bedarf (z. B. nach Unfällen, Einführung neuer Technik).

  • Spezielle Schulungen für besondere Gefahren (z. B. Gefahrstoffe, Arbeiten in Höhen).

  • Beteiligung und Motivation: Eine offene Sicherheitskultur und regelmäßige Kommunikation (z. B. in Team-Meetings, Sicherheitsrunden) erhöhen das Verständnis für notwendige Maßnahmen.

  • Durch Mitarbeiterfeedback (z. B. Vorschlagswesen, Meldung von Beinaheunfällen) lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und beheben.

Praktische Tipps

  • Verantwortlichkeiten klar festlegen: Dokumentieren Sie sämtliche Zuständigkeiten in einem Organigramm oder einer Aufgabenbeschreibung.

  • Bestimmen Sie Ansprechpersonen für spezielle Themen (z. B. Gefahrstoffbeauftragte).

  • Regelmäßige Checks einplanen: Führen Sie Begehungen (z. B. monatlich, vierteljährlich) durch, um Mängel frühzeitig zu identifizieren.

  • Aktualisieren Sie die Gefährdungsbeurteilung bei Bedarf (z. B. beim Austausch von Arbeitsmitteln).

  • Kontrollieren und Nachhalten: Entwickeln Sie klare Prozesse zur Umsetzung und Überprüfung (z. B. Checklisten, Auditpläne).

  • Dokumentieren Sie alle Ergebnisse und Maßnahmen – das schafft Rechtssicherheit und Transparenz.

  • Mitarbeiter einbinden: Sensibilisieren Sie Ihre Teams durch regelmäßige Unterweisungen und Schulungen.

  • Fördern Sie eine positive Fehlerkultur, in der Vorfälle oder Beinaheunfälle ohne Angst vor Schuldzuweisungen gemeldet werden können.