Gefährdungen durch Handwerkzeuge
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Mechanische Gefährdungen
Schnitt- und Stichverletzungen
Gefährdung: Handwerkzeuge wie Messer, Sägen oder Meißel können bei unsachgemäßer Handhabung zu Schnitt- oder Stichverletzungen führen.
Ursachen:
Verwendung stumpfer oder beschädigter Werkzeuge.
Arbeiten mit übermäßiger Kraft oder in unsicherer Körperhaltung.
Abrutschen von scharfen Klingen.
Rechtliche Grundlagen:
Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG): Pflicht des Arbeitgebers, sichere Arbeitsmittel bereitzustellen.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt die Bereitstellung und Prüfung von Arbeitsmitteln.
Maßnahmen:
Einsatz von Werkzeugen mit rutschfesten Griffen und Schutzvorrichtungen.
Verwendung von schnittfesten Handschuhen gemäß DIN EN 388.
Regelmäßige Kontrolle und Wartung der Schneidwerkzeuge.
Quetschungen und Prellungen
Gefährdung: Hämmer, Zangen oder ähnliche Werkzeuge können Quetschungen und Prellungen verursachen, wenn sie unsachgemäß verwendet oder nicht sicher gehalten werden.
Ursachen: Abrutschen des Werkzeugs vom Werkstück.
Arbeiten mit zu hoher Kraft oder ungeeignetem Werkzeug.
Maßnahmen: Verwendung ergonomisch gestalteter Werkzeuge.
Einhaltung sicherer Arbeitsmethoden, z. B. feste Fixierung des Werkstücks.
Stromschlag
Gefährdung: Handwerkzeuge können bei Arbeiten an elektrischen Anlagen oder in der Nähe spannungsführender Teile zu Stromschlägen führen.
Ursachen:
Verwendung ungeeigneter oder beschädigter Werkzeuge.
Arbeiten ohne ausreichende Isolierung.
Muskel- und Gelenkbelastungen
Gefährdung: Lange Arbeiten mit Handwerkzeugen oder der Einsatz ungeeigneter Werkzeuge kann zu Überlastungen von Muskeln, Gelenken und Sehnen führen.
Rechtliche Grundlagen:
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Fordert die ergonomische Gestaltung von Arbeitsmitteln.
Maßnahmen:
Auswahl ergonomischer Werkzeuge mit rutschfesten Griffen.
Regelmäßige Pausen und Wechsel der Arbeitshaltung.
Schulungen zur richtigen Handhabung von Werkzeugen.
Vibrationsbelastungen
Gefährdung: Handwerkzeuge, die Vibrationen erzeugen (z. B. mechanische Sägen oder Feilen), können das Hand-Arm-Vibrationssyndrom (HAVS) verursachen.
Herabfallende Werkzeuge
Gefährdung: Werkzeuge können beim Arbeiten in der Höhe herabfallen und Personen verletzen.
Maßnahmen: Sicherung der Werkzeuge mit Halterungen oder Gurten.
Sperrung des Gefahrenbereichs unterhalb des Arbeitsplatzes.
Rutsch- und Stolpergefahr
Gefährdung: Werkzeuge, die auf dem Boden liegen, oder unsichere Standorte können Stolperunfälle verursachen.
Maßnahmen: Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz.
Bereitstellung von Werkzeugkoffern oder -taschen zur sicheren Aufbewahrung.
Explosions- und Brandgefahr
Gefährdung: Funkenbildung bei der Nutzung von Werkzeugen wie Meißeln oder Feilen kann in explosionsgefährdeten Bereichen zu Bränden führen.
Unsachgemäße Nutzung
Gefährdung: Unkenntnis über die richtige Handhabung von Handwerkzeugen führt häufig zu unsicheren Arbeitsweisen.
Rechtliche Grundlagen:
Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG): Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten.
Maßnahmen:
Regelmäßige Schulungen zur sicheren Anwendung von Handwerkzeugen.
Erstellung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Werkzeugen.
Technische Maßnahmen
Auswahl von Werkzeugen, die den geltenden Normen entsprechen (z. B. DIN-Normen für Werkzeuge).
Bereitstellung hochwertiger und sicherer Werkzeuge mit Schutzvorrichtungen.
Organisatorische Maßnahmen
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 ArbSchG.
Einführung klarer Prozesse zur Wartung und Prüfung von Werkzeugen.