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Gefährdungen durch Handwerkzeuge

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Handwerkzeuge: Risiken minimieren effektiv

Handwerkzeuge: Risiken minimieren effektiv

Handwerkzeuge sind unverzichtbar, bergen jedoch eine Vielzahl von Gefährdungen, die oft unterschätzt werden. Dazu zählen manuelle Werkzeuge wie Hämmer, Schraubendreher, Zangen, Sägen oder Cutter-Messer sowie einfache mechanische Geräte wie Handbohrmaschinen. Trotz ihrer einfachen Bauweise und Handhabung bergen Handwerkzeuge vielfältige Gefährdungen. Diese Gefährdungen entstehen durch unsachgemäße Anwendung, schlechte Wartung oder ergonomische Probleme. Die richtige Auswahl, Nutzung und Pflege von Handwerkzeugen ist daher essenziell, um Arbeitsunfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Durch die Kombination aus technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben können diese Risiken erheblich reduziert werden. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen gemeinsam die Verantwortung für einen sicheren Umgang mit Handwerkzeugen und die Minimierung von Unfallrisiken. Eine sorgfältige Auswahl und Pflege der Werkzeuge sowie regelmäßige Schulungen sind dabei unverzichtbar.

Mechanische Gefährdungen

Schnitt- und Stichverletzungen

  • Gefährdung: Handwerkzeuge wie Messer, Sägen oder Meißel können bei unsachgemäßer Handhabung zu Schnitt- oder Stichverletzungen führen.

Ursachen:

  • Verwendung stumpfer oder beschädigter Werkzeuge.

  • Arbeiten mit übermäßiger Kraft oder in unsicherer Körperhaltung.

  • Abrutschen von scharfen Klingen.

Rechtliche Grundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG): Pflicht des Arbeitgebers, sichere Arbeitsmittel bereitzustellen.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt die Bereitstellung und Prüfung von Arbeitsmitteln.

Maßnahmen:

  • Einsatz von Werkzeugen mit rutschfesten Griffen und Schutzvorrichtungen.

  • Verwendung von schnittfesten Handschuhen gemäß DIN EN 388.

  • Regelmäßige Kontrolle und Wartung der Schneidwerkzeuge.

Quetschungen und Prellungen

  • Gefährdung: Hämmer, Zangen oder ähnliche Werkzeuge können Quetschungen und Prellungen verursachen, wenn sie unsachgemäß verwendet oder nicht sicher gehalten werden.

  • Ursachen: Abrutschen des Werkzeugs vom Werkstück.

  • Arbeiten mit zu hoher Kraft oder ungeeignetem Werkzeug.

  • Maßnahmen: Verwendung ergonomisch gestalteter Werkzeuge.

  • Einhaltung sicherer Arbeitsmethoden, z. B. feste Fixierung des Werkstücks.

Schlag- und Stoßverletzungen

  • Gefährdung: Werkzeuge wie Hämmer oder Meißel können bei Fehlschlägen Verletzungen an Händen, Armen oder Augen verursachen.

Maßnahmen:

  • Verwendung von Hämmern mit stabilem Kopf und intaktem Stiel.

  • Tragen von Schutzbrillen nach DIN EN 166, um Augenverletzungen durch abplatzende Werkstücke zu vermeiden.

Stromschlag

  • Gefährdung: Handwerkzeuge können bei Arbeiten an elektrischen Anlagen oder in der Nähe spannungsführender Teile zu Stromschlägen führen.

Ursachen:

  • Verwendung ungeeigneter oder beschädigter Werkzeuge.

  • Arbeiten ohne ausreichende Isolierung.

Rechtliche Grundlagen:

  • DGUV Vorschrift 3: Regelt die sichere Nutzung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

Maßnahmen:

  • Einsatz isolierter Werkzeuge gemäß DIN EN 60900 für Arbeiten unter Spannung.

  • Regelmäßige Sichtprüfung der Werkzeuge auf Beschädigungen.

Muskel- und Gelenkbelastungen

  • Gefährdung: Lange Arbeiten mit Handwerkzeugen oder der Einsatz ungeeigneter Werkzeuge kann zu Überlastungen von Muskeln, Gelenken und Sehnen führen.

Ursachen:

  • Falsche Griffgestaltung oder zu hohe Kraftanstrengung.

  • Wiederholte einseitige Bewegungen.

Rechtliche Grundlagen:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Fordert die ergonomische Gestaltung von Arbeitsmitteln.

Maßnahmen:

  • Auswahl ergonomischer Werkzeuge mit rutschfesten Griffen.

  • Regelmäßige Pausen und Wechsel der Arbeitshaltung.

  • Schulungen zur richtigen Handhabung von Werkzeugen.

Vibrationsbelastungen

  • Gefährdung: Handwerkzeuge, die Vibrationen erzeugen (z. B. mechanische Sägen oder Feilen), können das Hand-Arm-Vibrationssyndrom (HAVS) verursachen.

Rechtliche Grundlagen:

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV): Definiert Grenzwerte für Vibrationen.

Maßnahmen:

  • Begrenzung der täglichen Einsatzzeit.

  • Verwendung vibrationsarmer Werkzeuge.

  • Tragen von Anti-Vibrations-Handschuhen.

Herabfallende Werkzeuge

  • Gefährdung: Werkzeuge können beim Arbeiten in der Höhe herabfallen und Personen verletzen.

  • Maßnahmen: Sicherung der Werkzeuge mit Halterungen oder Gurten.

  • Sperrung des Gefahrenbereichs unterhalb des Arbeitsplatzes.

Rutsch- und Stolpergefahr

  • Gefährdung: Werkzeuge, die auf dem Boden liegen, oder unsichere Standorte können Stolperunfälle verursachen.

  • Maßnahmen: Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz.

  • Bereitstellung von Werkzeugkoffern oder -taschen zur sicheren Aufbewahrung.

Explosions- und Brandgefahr

  • Gefährdung: Funkenbildung bei der Nutzung von Werkzeugen wie Meißeln oder Feilen kann in explosionsgefährdeten Bereichen zu Bränden führen.

Rechtliche Grundlagen:

  • ATEX-Richtlinie (2014/34/EU): Anforderungen an Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen.

Maßnahmen:

  • Verwendung funkenfreier Werkzeuge aus speziellen Legierungen.

  • Sicherstellung einer explosionsgeschützten Arbeitsumgebung.

Unsachgemäße Nutzung

  • Gefährdung: Unkenntnis über die richtige Handhabung von Handwerkzeugen führt häufig zu unsicheren Arbeitsweisen.

Rechtliche Grundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG): Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten.

Maßnahmen:

  • Regelmäßige Schulungen zur sicheren Anwendung von Handwerkzeugen.

  • Erstellung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Werkzeugen.

Fehlende regelmäßige Prüfungen

  • Gefährdung: Mangelnde Wartung und Kontrolle der Werkzeuge können Defekte und damit verbundene Gefahren verursachen.

Rechtliche Grundlagen:

  • BetrSichV (§ 14): Pflicht zur regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln.

Maßnahmen:

  • Regelmäßige Sichtprüfung durch die Beschäftigten.

  • Dokumentation und Durchführung von Inspektionen durch befähigte Personen.

Technische Maßnahmen

  • Auswahl von Werkzeugen, die den geltenden Normen entsprechen (z. B. DIN-Normen für Werkzeuge).

  • Bereitstellung hochwertiger und sicherer Werkzeuge mit Schutzvorrichtungen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 ArbSchG.

  • Einführung klarer Prozesse zur Wartung und Prüfung von Werkzeugen.

Schulungen und Unterweisungen

  • Regelmäßige Unterweisungen gemäß DGUV Vorschrift 1.

  • Sensibilisierung der Beschäftigten für die Gefahren im Umgang mit Handwerkzeugen.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Tragen von schnittfesten Handschuhen, Schutzbrillen und ggf. Gehörschutz.

  • Verwendung rutschfester Schuhe zur Vermeidung von Stolper- und Rutschunfällen.