§ 9 Unterrichtung und Unterweisung – Pflichten des Arbeitgebers
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Bedeutung von Unterrichtung und Unterweisung
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle Beschäftigten:
Gefahren am Arbeitsplatz kennen: Dazu gehören physische, chemische, biologische oder organisatorische Risiken.
Sicherheitsmaßnahmen verstehen: Beschäftigte müssen wissen, wie sie sich selbst und andere schützen können.
Vorschriften und Anweisungen umsetzen können: Dazu gehören Betriebsanweisungen, Notfallpläne oder Verhaltensrichtlinien.
Diese Verpflichtung wird durch folgende weitere Gesetze und Vorschriften ergänzt:
Arbeitsschutzgesetz (§ 12): Arbeitgeber müssen Mitarbeitende über Sicherheits- und Gesundheitsgefahren sowie Schutzmaßnahmen unterrichten.
DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): Beschäftigte sind regelmäßig zu unterweisen, mindestens einmal jährlich.
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Präzisieren die Anforderungen an die Unterweisung, insbesondere bei besonderen Arbeitsmitteln oder gefährlichen Stoffen.
Regelmäßigkeit
Erstunterweisung: Vor Aufnahme der Tätigkeit.
Wiederholungsunterweisungen: Mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen der Arbeitsbedingungen.
Anlassbezogene Unterweisungen: Nach Unfällen, Einführung neuer Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren.
Allgemeine Sicherheitsvorgaben
Gefahren durch unsachgemäße Nutzung von Arbeitsmitteln,
Verhaltensregeln im Notfall, z. B. bei Bränden oder Unfällen,
Bedeutung von Sicherheitskennzeichnungen.
Arbeitsplatzspezifische Risiken
Umgang mit gefährlichen Stoffen (z. B. Chemikalien, Gase),
Betrieb und Wartung von Maschinen und Anlagen,
Schutzmaßnahmen gegen Lärm, Vibrationen oder ergonomische Belastungen.
Wichtige Aspekte:
Verantwortlichkeit: Der Arbeitgeber oder eine beauftragte Fachkraft (z. B. Sicherheitsbeauftragter) ist verantwortlich.
Methodik: Kombination aus Theorie und Praxis, z. B. Vorträge, Gruppenarbeiten oder praktische Übungen.
Visualisierung: Nutzung von Plänen, Videos oder anschaulichen Beispielen zur Veranschaulichung.
Beispiele:
Technische Anlagen: Unterweisung über die sichere Bedienung von Aufzügen, Lüftungsanlagen oder Brandschutzsystemen.
Gefahrstoffe: Umgang mit Reinigungsmitteln oder chemischen Substanzen in der Gebäudereinigung.
Fremdfirmenmanagement: Externe Dienstleister müssen vor Arbeitsbeginn in die betrieblichen Sicherheitsvorschriften eingewiesen werden.
Eine unzureichende oder fehlende Unterweisung kann erhebliche Konsequenzen haben:
Erhöhte Unfallgefahr: Mitarbeitende, die nicht über Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert sind, setzen sich und andere einem höheren Risiko aus.
Rechtliche Konsequenzen: Der Arbeitgeber haftet bei Unfällen, die durch fehlende Unterweisungen verursacht wurden. Es drohen Bußgelder oder Schadensersatzforderungen.
Versicherungsprobleme: Unfallversicherungen können Leistungen verweigern, wenn die Unterweisungspflicht nicht erfüllt wurde.
Vorteile ordnungsgemäßer Unterweisungen
Reduzierung von Unfällen: Gut informierte Mitarbeitende sind sich der Risiken bewusst und handeln sicherheitsbewusst.
Rechtskonformität: Arbeitgeber erfüllen ihre gesetzlichen Pflichten und vermeiden Sanktionen.
Förderung der Sicherheitskultur: Regelmäßige Unterweisungen stärken das Bewusstsein für Arbeitssicherheit im gesamten Unternehmen.