§ 14 Prüfen von Arbeitsmitteln – Verantwortung des Arbeitgebers
Facility Management: Arbeitsschutz » Strategie » Prüfen von Arbeitsmitteln
Was sind Arbeitsmittel?
Regelmäßige Prüfungen:
Arbeitsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden.
Wiederkehrende Prüfungen sind durchzuführen, je nach Art, Nutzung und Gefährdungspotenzial der Arbeitsmittel.
Festlegung der Prüfintervalle:
Der Prüfzyklus muss anhand einer Gefährdungsbeurteilung definiert werden.
Faktoren wie Nutzungsintensität, Umgebungsbedingungen und Abnutzung sind zu berücksichtigen.
Gefährdungen durch Arbeitsmittel
Mechanische Gefährdungen, wie z. B. durch verschlissene oder defekte Teile,
Elektrische Gefährdungen, z. B. durch beschädigte Kabel oder unzureichende Isolierung,
Gefährdungen durch chemische oder thermische Einwirkungen, z. B. bei Anlagen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten.
Erstprüfung
das Arbeitsmittel sicher aufgebaut wurde,
alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind.
Eine Nichtbeachtung der Prüfpflichten kann erhebliche Konsequenzen haben:
Rechtliche Folgen: Verstöße gegen § 14 BetrSichV können zu Bußgeldern oder Haftung führen.
Sicherheitsrisiken: Defekte Arbeitsmittel können Unfälle verursachen, die Schäden an Personen oder der Umgebung nach sich ziehen.
Versicherungsprobleme: Bei Verstößen gegen die Prüfpflicht können Ansprüche gegen Unfallversicherungen oder Haftpflichtversicherungen abgelehnt werden.
Praxisbezug im Facility Management
Aufzüge und Rolltreppen: Regelmäßige Prüfungen gemäß der BetrSichV.
Heizungs- und Lüftungsanlagen: Wartung und Kontrolle zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Werkzeuge und Maschinen: Prüfung und Wartung von Werkzeugen, die in der Gebäudetechnik oder bei Wartungsarbeiten verwendet werden.