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Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Facility Management: Arbeitsschutz » Strategie » Leistungsbeziehungen » Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Rolle der Fachkraft im betrieblichen Arbeitsschutz

Rolle der Fachkraft im betrieblichen Arbeitsschutz

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein zentraler Bestandteil eines effektiven Arbeitsschutzmanagements. Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen den Arbeitgeber bei der Wahrnehmung seiner Pflichten im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie tragen dazu bei, Gefährdungen zu minimieren, Arbeitsunfälle zu verhindern und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein zentraler Baustein eines erfolgreichen Arbeitsschutzkonzepts. Durch ihre Expertise tragen Sifas entscheidend zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei und fördern eine nachhaltige Sicherheitskultur im Unternehmen. Eine sorgfältige Auswahl, Integration und Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Arbeitsschutz gewährleistet die effektive Umsetzung von Maßnahmen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

Rechtliche Grundlage

Die Verpflichtung zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich aus:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): § 5 ASiG schreibt vor, dass der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen hat, um ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung zu unterstützen.

  • DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“): Konkretisiert die Anforderungen an den Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit, einschließlich der Einsatzzeiten und Qualifikationen.

Zielsetzung

Die Bestellung einer Sifa verfolgt das Ziel, durch fachkundige Beratung und Kontrolle eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Qualifikation

  • Ausbildung als Sicherheitsingenieur, Techniker oder Meister mit Zusatzausbildung zur Sifa.

  • Absolvierung eines anerkannten Lehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Fachliche Anforderungen

  • Arbeitsschutzgesetzgebung und -regelungen (z. B. ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV).

  • Erstellung und Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen.

  • Technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.

  • Unfallanalyse und Prävention.

  • Sicherheitskultur und Gesundheitsförderung.

Persönliche Anforderungen

  • Kommunikationsfähigkeit, um mit verschiedenen Hierarchieebenen zu arbeiten.

  • Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsvermögen.

  • Fähigkeit zur Analyse komplexer Sachverhalte.

Bedarfsermittlung

  • Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten).

  • Gefährdungspotenzial der Tätigkeiten.

  • Branchenzugehörigkeit und spezifischen Risiken.

  • Vorgaben aus der DGUV Vorschrift 2, die Mindestanforderungen an die Einsatzzeit regelt.

Auswahl der Fachkraft

  • Möglichkeiten: Interne Bestellung: Ein Beschäftigter wird zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet.

  • Externe Bestellung: Beauftragung eines Dienstleisters oder einer externen Sifa.

Schriftliche Bestellung

  • Genaue Bezeichnung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

  • Festlegung der Berichtspflichten.

  • Rahmenbedingungen wie Einsatzzeit, Kommunikationswege und Zuständigkeiten.

Information und Integration

  • Alle Beschäftigten müssen über die Bestellung der Sifa informiert werden.

  • Integration der Fachkraft in die betriebliche Organisation und Arbeitsschutzstruktur (z. B. Einbindung in Arbeitsschutzausschuss).

Beratung

  • Unterstützung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und -verfahren.

  • Beratung bei der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel, Gefahrstoffe und PSA.

  • Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen.

Überwachung

  • Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.

  • Überprüfung von Arbeitsmitteln und -stätten auf Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Schulung und Unterweisung

  • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen.

  • Sensibilisierung der Beschäftigten für Gefahren und Schutzmaßnahmen.

Unfallprävention

  • Analyse von Unfällen und Beinahe-Unfällen.

  • Erarbeitung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen.

Zusammenarbeit

  • Enge Kooperation mit dem Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten und Behörden.

  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen.

Verbesserung der Sicherheit

  • Systematische Identifikation und Minimierung von Gefährdungen.

  • Verringerung der Unfall- und Krankheitsrate.

Rechtssicherheit

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Vermeidung von Bußgeldern oder Haftungsrisiken.

Förderung der Sicherheitskultur

  • Sensibilisierung der Belegschaft für Arbeitsschutz und Gesundheit.

Steigerung der Effizienz

  • Vermeidung von Produktionsausfällen durch Unfälle oder Ausfallzeiten.

Herausforderung: Akzeptanz im Betrieb

  • Lösung: Integration der Sifa in bestehende Strukturen und Förderung der Zusammenarbeit mit allen Ebenen.

Herausforderung: Ressourcen

  • Lösung: Externe Fachkräfte oder Kooperationen bei kleineren Unternehmen.

Herausforderung: Komplexität

  • Lösung: Fortlaufende Weiterbildung der Sifa und Nutzung moderner Tools für Arbeitsschutzmanagement.