Ersthelfer im betrieblichen Arbeitsschutz
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Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten (§ 3 ArbSchG).
Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten (§ 3 ArbSchG).
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten: mindestens 1 Ersthelfer.
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten: mindestens 5 % der anwesenden Mitarbeitenden in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und mindestens 10 % in Produktions-, Lager- oder vergleichbaren Betrieben.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Gemäß § 4 ArbStättV muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Notfallmaßnahmen wie Erste Hilfe jederzeit gewährleistet sind.
Sofortmaßnahmen am Unfallort:
Stabilisierung von Verletzten (z. B. stabile Seitenlage).
Stillen von Blutungen.
Herzdruckmassage und Beatmung bei Herz-Kreislauf-Stillstand.
Anwendung eines automatisierten externen Defibrillators (AED), falls verfügbar.
Alarmierung des Rettungsdienstes:
Sicherstellen, dass der Notruf korrekt abgesetzt wird (Wer? Was? Wo?).
Betreuung von Verletzten:
Beruhigen und Unterstützen der betroffenen Personen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.
Ersthelfer-Ausbildung
Dauer: 9 Unterrichtseinheiten (jeweils 45 Minuten).
Inhalte: Grundlagen der Ersten Hilfe (z. B. Wundversorgung, stabile Seitenlage).
Lebensrettende Sofortmaßnahmen (z. B. Herz-Lungen-Wiederbelebung, Einsatz eines AED).
Umgang mit typischen Verletzungen und Erkrankungen im Betrieb (z. B. Verbrennungen, Schockzustände).
Anzahl der Ersthelfer
Die Anzahl der Ersthelfer hängt von der Betriebsgröße und der Art der Tätigkeit ab (siehe DGUV Vorschrift 1).
Schichtarbeit und Abwesenheiten (z. B. Urlaub) müssen bei der Planung berücksichtigt werden.
Prävention
Ersthelfer tragen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden bei, indem sie das Bewusstsein für Gefahren und Erste Hilfe fördern.
Sie können bei der Planung von Maßnahmen zur Unfallprävention eingebunden werden.
Herausforderungen
Mangel an Bereitschaft: Einige Mitarbeitende zögern, Ersthelfer zu werden, aus Angst vor Verantwortung.
Regelmäßige Verfügbarkeit: Schichtarbeit und Abwesenheiten können die ständige Verfügbarkeit von Ersthelfern erschweren.
Erhaltung der Kompetenz: Ohne regelmäßige Auffrischung können Ersthelfer ihre Fähigkeiten und ihr Wissen verlieren.
Lösungsansätze
Sensibilisierung: Schulung aller Mitarbeitenden über die Bedeutung von Ersthelfern im Betrieb.
Anreize: Arbeitgeber können Anreize wie Zuschläge, Anerkennung oder Weiterbildungsmöglichkeiten bieten, um Mitarbeitende für die Rolle des Ersthelfers zu gewinnen.
Digitale Tools: Einführung von Apps oder digitalen Plattformen zur schnellen Identifikation und Alarmierung von Ersthelfern im Notfall.
Vorteile der Ersthelfer-Organisation im Betrieb
Schnelle Reaktionszeit: Sofortige Hilfeleistung kann Leben retten und die Schwere von Verletzungen reduzieren.
Rechtssicherheit: Die Bereitstellung von Ersthelfern erfüllt gesetzliche Vorgaben und reduziert Haftungsrisiken.
Verbesserung der Sicherheitskultur: Ersthelfer tragen zu einem stärkeren Sicherheitsbewusstsein bei und fördern das Vertrauen der Mitarbeitenden.
Mitarbeitermotivation: Das Engagement als Ersthelfer fördert das Verantwortungsbewusstsein und die Identifikation mit dem Unternehmen.