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Ersthelfer im betrieblichen Arbeitsschutz

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Bedeutung von Ersthelfern

Bedeutung von Ersthelfern

Ersthelfer spielen eine zentrale Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie sind speziell ausgebildete Mitarbeiter, die im Falle von Unfällen, Verletzungen oder gesundheitlichen Notfällen als erste Hilfe leisten und so Leben retten können. Ihr Engagement stellt sicher, dass bei Notfällen schnell und effektiv reagiert wird, bis professionelle medizinische Hilfe eintrifft.

Die Bereitstellung und Schulung von Ersthelfern ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Sicherheitskultur im Unternehmen.

Rechtliche Grundlagen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten (§ 3 ArbSchG).

Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten (§ 3 ArbSchG).

  • In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten: mindestens 1 Ersthelfer.

  • In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten: mindestens 5 % der anwesenden Mitarbeitenden in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und mindestens 10 % in Produktions-, Lager- oder vergleichbaren Betrieben.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Gemäß § 4 ArbStättV muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Notfallmaßnahmen wie Erste Hilfe jederzeit gewährleistet sind.

DGUV Regel 100-001

  • Diese Regel konkretisiert die Anforderungen an die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.

Sozialgesetzbuch VII

  • Die Kosten für die Ausbildung und Fortbildung von Ersthelfern übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Sofortmaßnahmen am Unfallort:

  • Stabilisierung von Verletzten (z. B. stabile Seitenlage).

  • Stillen von Blutungen.

  • Herzdruckmassage und Beatmung bei Herz-Kreislauf-Stillstand.

  • Anwendung eines automatisierten externen Defibrillators (AED), falls verfügbar.

Alarmierung des Rettungsdienstes:

  • Sicherstellen, dass der Notruf korrekt abgesetzt wird (Wer? Was? Wo?).

Betreuung von Verletzten:

  • Beruhigen und Unterstützen der betroffenen Personen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.

Organisation am Unfallort:

  • Absicherung der Unfallstelle (z. B. Warnschilder, Sperrung von Bereichen).

  • Einweisung des Rettungsdienstes bei Ankunft.

Dokumentation:

  • Protokollierung des Unfallhergangs und der ergriffenen Maßnahmen.

Ersthelfer-Ausbildung

  • Dauer: 9 Unterrichtseinheiten (jeweils 45 Minuten).

  • Inhalte: Grundlagen der Ersten Hilfe (z. B. Wundversorgung, stabile Seitenlage).

  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen (z. B. Herz-Lungen-Wiederbelebung, Einsatz eines AED).

  • Umgang mit typischen Verletzungen und Erkrankungen im Betrieb (z. B. Verbrennungen, Schockzustände).

Fortbildung

  • Ersthelfer müssen ihre Kenntnisse alle zwei Jahre in einem Auffrischungskurs aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie auf dem neuesten Stand sind.

Qualifikation von Betriebssanitätern

  • In größeren Betrieben mit erhöhtem Gefährdungspotenzial können zusätzliche Betriebssanitäter erforderlich sein, die eine weitergehende Qualifikation als Ersthelfer haben.

Anzahl der Ersthelfer

  • Die Anzahl der Ersthelfer hängt von der Betriebsgröße und der Art der Tätigkeit ab (siehe DGUV Vorschrift 1).

  • Schichtarbeit und Abwesenheiten (z. B. Urlaub) müssen bei der Planung berücksichtigt werden.

Bereitstellung von Erste-Hilfe-Ausrüstung

  • Erste-Hilfe-Kästen gemäß DIN 13157 (kleine Betriebe) oder DIN 13169 (größere Betriebe).

  • Augenspülstationen in Bereichen mit chemischen Gefahren.

  • Automatisierte externe Defibrillatoren (AED) in größeren Betrieben oder Bereichen mit hohem Publikumsverkehr.

Notfallpläne

  • Notfallpläne müssen im Betrieb klar ersichtlich ausgehängt sein.

  • Diese Pläne enthalten Informationen zu: Standort der Erste-Hilfe-Ausrüstung.

  • Kontaktdaten der Ersthelfer.

  • Notrufnummern und externe Ansprechpartner.

Prävention

  • Ersthelfer tragen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden bei, indem sie das Bewusstsein für Gefahren und Erste Hilfe fördern.

  • Sie können bei der Planung von Maßnahmen zur Unfallprävention eingebunden werden.

Reaktion im Notfall

  • Ihre schnelle und kompetente Reaktion bei Notfällen verringert die Schwere von Verletzungen und Erkrankungen.

  • Sie stabilisieren die Lage bis zum Eintreffen professioneller Rettungskräfte.

Zusammenarbeit mit anderen Akteuren

  • Ersthelfer arbeiten eng mit Sicherheitsbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten zusammen, um die Erste Hilfe im Unternehmen optimal zu organisieren.

Herausforderungen

  • Mangel an Bereitschaft: Einige Mitarbeitende zögern, Ersthelfer zu werden, aus Angst vor Verantwortung.

  • Regelmäßige Verfügbarkeit: Schichtarbeit und Abwesenheiten können die ständige Verfügbarkeit von Ersthelfern erschweren.

  • Erhaltung der Kompetenz: Ohne regelmäßige Auffrischung können Ersthelfer ihre Fähigkeiten und ihr Wissen verlieren.

Lösungsansätze

  • Sensibilisierung: Schulung aller Mitarbeitenden über die Bedeutung von Ersthelfern im Betrieb.

  • Anreize: Arbeitgeber können Anreize wie Zuschläge, Anerkennung oder Weiterbildungsmöglichkeiten bieten, um Mitarbeitende für die Rolle des Ersthelfers zu gewinnen.

  • Digitale Tools: Einführung von Apps oder digitalen Plattformen zur schnellen Identifikation und Alarmierung von Ersthelfern im Notfall.

Vorteile der Ersthelfer-Organisation im Betrieb

  • Schnelle Reaktionszeit: Sofortige Hilfeleistung kann Leben retten und die Schwere von Verletzungen reduzieren.

  • Rechtssicherheit: Die Bereitstellung von Ersthelfern erfüllt gesetzliche Vorgaben und reduziert Haftungsrisiken.

  • Verbesserung der Sicherheitskultur: Ersthelfer tragen zu einem stärkeren Sicherheitsbewusstsein bei und fördern das Vertrauen der Mitarbeitenden.

  • Mitarbeitermotivation: Das Engagement als Ersthelfer fördert das Verantwortungsbewusstsein und die Identifikation mit dem Unternehmen.