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Fehlverhalten eines Gabelstaplerfahrers und dessen Vorgesetzten

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Fehlverhalten Gabelstaplerfahrer und Vorgesetzter

Fehlverhalten Gabelstaplerfahrer und Vorgesetzter

Ein Vorfall zeigt, wie wichtig es ist, das Verhalten von Mitarbeitenden aktiv zu überwachen und klare Sicherheitsrichtlinien umzusetzen. Regelmäßige, unerwartete und dokumentierte Kontrollen sind entscheidend, um Haftungsrisiken zu vermeiden und die Sicherheit auf dem Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Fall verdeutlicht, dass Arbeitgeber nicht nur organisatorische, sondern auch rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der UVV tragen. Der hier dargestellte Fall (Landgericht Mönchengladbach, Az.: 6 O 427/99) zeigt die Konsequenzen unzureichender Kontrolle und mangelnder Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Der Unfall und das anschließende Urteil verdeutlichen die Bedeutung fortlaufender, unerwarteter und planmäßiger Überwachung des sicherheitsgerechten Verhaltens von Mitarbeitenden.

Fallbeschreibung

Unfallhergang:

  • Ein Kraftfahrer überwachte den Entladevorgang seines LKW, wobei der Motor des Fahrzeugs laufen musste.

  • Ein rückwärtsfahrender Gabelstapler erfasste den Kraftfahrer, der aufgrund der Motorengeräusche das Fahrzeug nicht kommen hörte.

Fahrlässigkeit des Gabelstaplerfahrers:

  • Der Gabelstaplerfahrer hielt keine ständige Rückschau nach hinten, obwohl dies beim Rückwärtsfahren vorgeschrieben ist.

  • Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Das Gericht stellte fest, dass der Arbeitgeber des Gabelstaplerfahrers nicht nachweisen konnte

  • Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden: Fortlaufende, planmäßige und unerwartete Kontrollen des sicherheitsgerechten Verhaltens waren nicht dokumentiert.

  • Arbeitsschutzmaßnahmen überwacht wurden: Es fehlte der Nachweis, dass der Arbeitgeber regelmäßige Überprüfungen zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) veranlasst hat.

Haftung des Arbeitgebers und des Mitarbeiters:

  • Der Gabelstaplerfahrer wurde aufgrund seines fahrlässigen Verhaltens zur Verantwortung gezogen.

  • Der Arbeitgeber wurde ebenfalls haftbar gemacht, da er seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen war.

Regress der Berufsgenossenschaft:

  • Der Arbeitgeber und der Gabelstaplerfahrer wurden dazu verurteilt, der Berufsgenossenschaft die bisher gezahlten Heilbehandlungs- und Entschädigungskosten zu erstatten.

Mangel an Überwachung

  • Unzureichende Kontrollen: Es gab keine regelmäßigen, dokumentierten Kontrollen des sicherheitsgerechten Verhaltens der Mitarbeitenden.

  • Fehlende Unerwartetheit: Die Kontrolle hätte nicht nur planmäßig, sondern auch spontan erfolgen müssen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden die Sicherheitsvorgaben konsequent einhalten.

Fehlendes Sicherheitsmanagement

  • Unzureichende Schulung: Es ist unklar, ob der Gabelstaplerfahrer über die Notwendigkeit ständiger Rückschau unterwiesen wurde.

  • Keine Verhaltensprüfung: Der Arbeitgeber führte keine systematische Überprüfung der Sicherheitspraktiken durch.

Regelmäßige Kontrollen

  • Planmäßige Überwachung: Sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig kontrolliert werden.

  • Unerwartete Prüfungen: Spontane Kontrollen fördern die konsequente Einhaltung der UVV.

Schulung und Unterweisung

  • Fokus auf Verhaltenssicherheit: Mitarbeitende, insbesondere Fahrzeugführer, müssen regelmäßig zu sicherem Verhalten unterwiesen werden.

  • Situationsspezifische Schulungen: Besondere Anforderungen, wie das Rückwärtsfahren mit Rückschau, müssen hervorgehoben werden.

Dokumentation

  • Nachweisführung: Alle Kontrollen und Schulungen müssen dokumentiert werden, um die Einhaltung der Pflichten nachzuweisen.

  • Checklisten: Nutzung von Checklisten zur systematischen Überprüfung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen.

Bedeutung für das Sicherheitsmanagement

  • Verantwortungsbewusstsein: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Mitarbeitenden in der Lage sind, sicher zu arbeiten, und dies regelmäßig überprüfen.

  • Proaktive Maßnahmen: Eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsstandards ist erforderlich, um Unfälle zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.